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Winterreifen für Wohnmobil und Wohnwagen
Winterreifen für Wohnmobil und Wohnwagen

Winterreifen für Wohnmobil und Wohnwagen

Auch im Winter möchte man sicher mit seinem Camper fahren können - welche Bereifung ist dafür notwendig und wo darf man damit fahren?
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Autor: Theo Gerstl, Titelbild: Pixabay

Nach den Reisebeschränkungen der vergangenen Jahre möchten viele Camper die Saison gerne verlängern und Wohnmobil, Campervan oder Wohnwagen auch in der kalten Jahreszeit nutzen. Die Frage ist nur: Sind die Reifen des Campers dafür geeignet? 

„Von Oktober bis Ostern...“ - wohl jeder kennt diese Merkhilfe für die Winterreifen-Saison, wenn es um den eigenen Pkw geht. Und was für das Auto gilt, hat auch für Reisemobile, Camper Vans und Wohnwagen Bedeutung – zumindest wenn sie in der kalten Jahreszeit zum Einsatz kommen sollen.

Das bedeutet die situative Winterreifenpflicht in Deutschland

In Deutschland sind Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Pflicht – und zwar an allen Rädern für Pkw und Lkw unter 3,5 t. Wer unter solchen winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit 60 Euro Bußgeld rechnen. Behindert er den Straßenverkehr durch die falsche Bereifung, werden sogar 80 Euro fällig - und einen Punkt in Flensburg gibt's in beiden Fällen gratis oben drauf. Außerdem kann die Kaskoversicherung bei einem Unfall teilweise oder ganz die Zahlung verweigern, wenn fehlende Winterreifen Ursache des Unfalls gewesen sind. 

Für Wohnmobile oberhalb von 3,5 t können bisweilen auch andere Regeln gelten. Dies ist davon abhängig, ob das Reisemobil im Fahrzeugschein im Bereich der Fahrzeugklasse als Fahrzeug zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen mit Wohnaufbau (Klasse M2, M3) eingetragen ist oder als Lkw mit Wohnaufbau (Klasse N2, N3). In ersterem Fall gelten die gleichen Regeln wie für Pkw und alle vier Räder müssen mit Winterbereifung ausgestattet sein. Ist das Reisemobil als Lkw angemeldet, müssen seit 2020 mindestens die Räder der permanent angetriebenen Achsen und die der vorderen Lenkachsen über eine Winterbereifung verfügen.   

Wer jedoch sein Reisemobil oder Pkw bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt und auf die Schmelze wartet, muss keine Konsequenzen fürchten. 

Übrigens gilt sowohl für Winterbereifung als auch Sommerbereifung: Das Hauptprofil der Pneus muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen. Als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche. Insbesondere wenn es um Winterreifen geht, empfehlen Experten den Austausch aber bereits bei einer Profiltiefe von weniger als 4 mm. Darüber hinaus wird empfohlen, Reifen egal welcher Art nach etwa sechs Jahren auszutauschen, auch wenn diese noch ausreichend Profiltiefe aufweisen sollten. Nach diesem Zeitraum zeigen sich bei vielen Pneus erste Materialermüdungen, die sich auf die Sicherheit und das Fahrverhalten auswirken können.  

Unterschiede Sommerreifen und Winterreifen 

Wie gravierend die Sicherheitsvorteile von Winterreifen sind, belegen Bremstests: Ein durchschnittlicher Pkw benötigt mit Winterreifen rund 35 Meter, um auf schneebedeckter Fahrbahn aus 50 km/h zum Stillstand zu kommen. Mit Sommerreifen wächst der Bremsweg auf 43 Meter an. Das hat fatale Folgen: Im Ernstfall träfe in diesem Vergleich der Wagen mit Sommerreifen noch mit 22 km/h auf ein Hindernis, während das Fahrzeug mit Winterreifen bereits steht. Um diese Vorteile zu erreichen, verfügen Winterreifen über eine kältetaugliche Gummimischung mit einem hohen Anteil an Silica oder Naturkautschuk. Das hält sie auch bei tiefen Temperaturen geschmeidig genug, um selbst unter diesen Bedingungen genügend Grip aufbauen zu können. Sommerreifen verhärten dagegen bei Kälte, was zu einer Verringerung der Fahrbahnhaftung führt. Darüber hinaus steigern die zahlreichen Lamellen in den Profilblöcken der Winterreifen die Haftung bei Glätte weiter.

Gilt die situative Winterreifenpflicht auch für Anhänger und Wohnwagen? 

Die kurze Antwort lautet: nein. Für Anhänger und Caravan fordert der Gesetzgeber in Deutschland generell keine Winterbereifung, da Anhänger und Wohnanhänger nicht als eigenständiges Fahrzeug gelten. Die betrifft sowohl gebremste als auch ungebremste Anhänger. Gleiches gilt übrigens auch in vielen europäischen Ländern. Wer seinen Wohnwagen aber auch im Winter nutzen und eventuell sogar damit in schneereiche Gebiete in den Winterurlaub fahren möchte, sollte dem Camper aus Sicherheitsgründen dringend eine Winterbereifung - oder zumindest Allwetterreifen - gönnen. 

Das gilt ganz besonders für gebremste Anhänger, denn auch diese müssen in der Lage sein, auf Eis und Schnee zu bremsen, ohne zu blockieren. Darüber hinaus sind Wohnwagen auch den Seitenführungskräften in Kurven ausgesetzt und können mit der entsprechenden Winterbereifung die Spur besser halten. Auf stark verschneiten Strecken können auch Schneeketten die Traktion des Anhängers verbessern. 

Aktuelle Kennzeichnung von Winterreifen

Bei Winterreifen, die bis Ende 2017 hergestellt worden sind, genügt die inzwischen ausgelaufene „M+S“-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) an der Reifenflanke. Diese unterliegt jedoch keiner gesetzlichen Prüfung und konnte von den Herstellern nach eigenem Gutdünken vergeben werden. Deshalb wurde bereits 1996 das Schneeflockensymbol eingeführt: eine von einem Berg mit drei Gipfeln eingerahmte Schneeflocke – genannt „Three Peak Mountain Snow Flake“. Ein Reifen mit diesem Gütesiegel muss zuvor eine genormte Prüfung mit definierten Kriterien bestehen. Bei allen seit 2018 hergestellten Winterreifen ist das Schneeflocken-Symbol obligatorisch. Ältere Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung dürfen aber noch bis zum 30. September 2024 weiterverwendet werden. Maßgeblich hierfür ist das am Reifen angegebene Herstellungsdatum, die so genannte DOT-Nummer. 

Gibt es spezielle Winterreifen für Wohnmobile und Camper Vans?  

Reisemobile und schwerere Wohnwagen erfordern aufgrund ihrer hohen Radlasten spezielle Reifen – auch im Winter. Außerdem erreichen speziell Camper Vans oft Geschwindigkeiten, die früher nur Pkw vorbehalten waren. Entsprechend müssen Transporterreifen gewählt werden, die über die nötige Tragkraft und entsprechend hohe Geschwindigkeitsreserven verfügen. Im Idealfall sollten diese Angaben auf den Reifen mit denen in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Sowohl bei der Traglast als auch bei der zulässigen Geschwindigkeit ist es aber wie so oft im Leben: Es darf gern ein bisschen mehr sein. Es ist also kein Problem, wenn Reifen mit einem höheren Load- oder Speedindex montiert werden. 

Problematisch wird es aber, wenn diese Faktoren zu niedrig berechnet werden. Bei Reifen mit einem zu niedrigen Speedindex gibt es allerdings eine Möglichkeit, trotzdem gesetzeskonform unterwegs zu sein: Sind die Pneus als Winterreifen gekennzeichnet, dürfen sie trotzdem montiert werden, wenn ein entsprechender Warnaufkleber auf dem Armaturenbrett im Sichtfeld des Fahrers angebracht ist. Diese Umrüstung erfordert aber ein gerüttelt Maß an Selbstdisziplin: Die Höchstgeschwindigkeit, für die die Pneus zugelassen sind, muss konsequent eingehalten werden! Zusätzlich sollte vor jeder Umrüstung auf Winterreifen die ausführliche Beratung durch einen Fachhändler erfolgen.

Herkömmliche Pkw bzw. Transporterreifen haben aber auch einen Nachteil, wenn Sie auf einem Campingbus, Camper Van oder Wohnmobil montiert werden, die hauptsächlich für Urlaubsfahrten genutzt werden: Diese Reifen sind für die Nutzung im Alltag optimiert, also eher für Kurz- und Mittelstreckefahrten und kürzere Standzeiten. Bei Camper Vans und Wohnmobilen ist aber eher mit Mittel- und Langstreckenfahrten sowie längeren Standzeiten zu rechnen. Und gerade die längeren Standzeiten können sich negativ auf die Lebensdauer eines herkömmlichen Pkw- oder Transporterreifens auswirken. Daher haben manche Reifenhersteller wie Continental oder Michelin mittlerweile auch spezielle Pneus für Campingfahrzeuge im Programm, die durch das Kürzel CP hinter der Bezeichnung des Reifens gekennzeichnet sind. Diese Camping-Pneus - daher die Abkürzung CP - sollen einerseits eine besonders hohe Tragfähigkeit mit hohem Luftdruck bieten, um das zusätzliche Gewicht der Campingausstattung und dessen Verteilung im Fahrzeug problemlos handeln zu können. Außerdem sollen sie nach Angaben der Hersteller besonders robust und haltbar sein und die so genannten Standplatten verhindern. Der Nachteil ist allerdings, dass diese speziellen Camping-Pneus bislang nur als Sommerreifen oder aber Allwetterreifen erhältlich sind. Reine Winterreifen für Camper sind zurzeit noch nicht auf dem Markt. 

Sind Ganzjahresreifen eine Alternative für Camper? 

Die situative Winterreifenpflicht in Deutschland hat in den vergangenen Jahren für einen Boom der Ganzjahresreifen beziehungsweise Allwetterreifen gesorgt. Denn diese bieten sich speziell bei Fahrzeugen mit geringer Jahresfahrleistung als Alternative zum halbjährlichen Umrüsten von Sommer- auf Winterreifen und wieder zurück an. Auch sie verfügen über das Schneeflocken-Symbol, das sie prinzipiell zu einer gesetzeskonformen Winterbereifung macht. Technisch sind sie aber so ausgelegt, dass sie auch in der heißen Jahreszeit ihren Dienst verrichten. Solche Ganzjahresreifen für Transporter hat inzwischen nahezu jeder namhafte Reifenhersteller im Programm.

Zu beachten ist aber: Ganzjahresreifen sind keine Alleskönner! Vielmehr stellen sie einen Kompromiss dar - beispielsweise für all diejenigen Camper, die in Gefilden wohnen, in denen winterliche Straßenverhältnisse eher selten vorkommen und bei denen Fahrten auf Eis und Schnee im Zweifelsfall auch verschoben werden können. Für all diejenigen, die mit ihrem Wohnmobil beispielsweise zum Wintercamping in die Berge fahren möchten, stellen Ganzjahresreifen eher selten eine Alternative dar. In solchen Fällen müsste man eher auf Winterreifen für Transporter setzen.

Darüber hinaus spielt es natürlich auch eine Rolle, welche Vorschriften in Sachen Winterreifen im jeweiligen Reiseland beziehungsweise Transitland gelten. Hier folgt eine kurze Übersicht unserer europäischen Nachbarn: 

Regelungen zur Winterreifenpflicht in Europa 

In Europa gibt es keine einheitliche Regelung zur Winterreifenpflicht. Während manche Länder eine allgemeine Winterreifenpflicht für bestimmte Zeiträume festgelegt haben, gilt in anderen Ländern - wie in Deutschland - lediglich die situative Winterreifenpflicht und in anderen Ländern wiederum gar keine. Die folgende Auflistung gibt einen kurzen Überblick. Wie die Regelungen für das jeweilige Land im Detail aussehen, sollte vor einer Winterreise aber auf jeden Fall noch einmal aktuell beim jeweiligen Reiseland überprüft werden. 

Österreich: Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April für Pkw und Lkw bis 3,5 t bei „winterlichen Fahrbahnverhältnissen“ an allen Rädern. Mindestprofiltiefe 4 mm. Alternativ Schneeketten bei durchgehend mit Schnee bedeckter Fahrbahn. Fahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht müssen vom 1. November bis 15. April mindestens an den Rädern einer Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein und außerdem Schneeketten mitführen. 

Schweiz: Keine allgemeine Winterreifenpflicht, jedoch eine deutliche Empfehlung. Schneeketten - und bisweilen auch Winterbereifung - können jedoch in bestimmten Gebieten durch Schilder vorgeschrieben werden.

Italien: Keine landesweite Winterreifenpflicht, in einigen Regionen Italiens herrscht aber vom 15. November bis 15. April Winterreifenpflicht - beispielsweise auf der Brennerautobahn und im Aostatal. In diesem Zeitraum müssen auch Schneeketten im Auto mitgeführt werden. Außerdem kann der Einsatz von Winterreifen für bestimmte Strecken oder Regionen kurzfristig angeordnet werden.  

Frankreich: In Frankreich gibt es keine landesweite allgemeine Winterreifenpflicht, sie kann jedoch je nach Witterung kurzfristig für einzelne Strecken und Regionen per Verkehrszeichen angeordnet werden. In den Bergregionen der Alpen, Pyrenäen und Vogesen, des Jura- und Zentralmassivs sowie in den Bergen von Korsika gilt jeweils vom 1. November bis zum 31. März des Folgejahres eine allgemeine Winterreifenpflicht. Die Mindestprofiltiefe beträgt dann 3,5 mm. Gleiches gilt für die Benutzung von Schneeketten, die auf die Räder der Antriebsachse montiert werden müssen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h. 

Luxemburg: Winterreifenpflicht bei Schnee, Matsch, Glatteis oder Reif.

Ungarn: Keine Winterreifenpflicht, aber das Mitführen von Schneeketten kann für bestimmte Strecken angeordnet werden.

Tschechien: Situative Winterreifenpflicht vom 1. November bis 31. März bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 t auf allen Rädern. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 mm. Für Fahrzeuge über 3,5 t müssen Winterreifen dann auf allen Rädern der Antriebsachse montiert sein - und zwar mit einer Profiltiefe von mindestens 6 mm. Auf verschiedenen Staatsstraßen gilt eine pauschale Winterreifenpflicht.     

Finnland: Situative Winterreifenpflicht vom 1. November bis 31. März für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 t und über 3,5 t, die sich nach den Straßenverhältnissen richtet. Diese Pflicht besteht bei Gespannen auch für gebremste Anhänger. In der nordfinnischen Region Lappland sind Winterreifen von Mitte Oktober bis Ende April pauschal vorgeschrieben. Die Mindestprofiltiefe beträgt generell 3 mm, empfohlen werden jedoch mindestens 5 mm. Dies gilt auch für Ganzjahresreifen, die mit dem Schneeflockensymbol oder dem M+S-Symbol versehen sind. Schneeketten sind in Finnland nicht üblich, können jedoch bei Bedarf auf die Winterbereifung aufgezogen werden. Spikesreifen dürfen in Finnland zwischen dem 1. November und dem ersten Montag nach Ostern gefahren werden. 

Norwegen: Für Fahrzeuge bis 3,5 t besteht keine generelle Winterreifenpflicht, aber eine ausdrückliche Empfehlung. Bei Schnee oder Glatteis sind in Verbindung mit Sommerreifen auf jeden Fall Schneeketten zu verwenden. Winterreifen müssen eine Profiltiefe von mindestens 3 mm haben. Für Fahrzeuge und Gespanne über 3,5 Tonnen gilt eine generelle Winterreifenpflicht vom 15. November bis zum 31. März. Die Mindestprofiltiefe beträgt für diese 5 mm. 

Schweden: In Schweden gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge und Anhänger vom 1. Dezember bis 31. März die Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Die Mindestprofiltiefe beträgt für Fahrzeuge und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht 3 mm. Alternativ sind Schneeketten oder Spikereifen erlaubt. Kraftfahrzeuge und Anhänger über 3,5 t müssen vom 1. Dezember bis 31. März auf allen Rädern mit Winterreifen ausgestattet sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt für diese 5 mm. Außerdem sind das Mitführen von Antifrostschutzmittel und einer Schneeschaufel für jeden Autofahrer verpflichtend.

Niederlande: Keine Winterreifenpflicht. Da allerdings Schneeketten und Spikereifen generell verboten sind, empfehlen sich mindestens Ganzjahresreifen. Alternativ sollte man das Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen lieber stehen lassen. 

Belgien, Dänemark, Polen, Großbritannien: Keine Winterreifenpflicht, aber empfohlen. Sind Straßen durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt können statt Winterreifen auch Schneeketten aufgezogen werden. 

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