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Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Dänemark
Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Dänemark

Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Dänemark

Wissenswertes, Verkehrsregeln und Besonderheiten für Camper in Dänemark
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FREEONTOUR

Autor: Freeontour, Titelbild: Visit Denmark / Bjørg Kiær

Letztes Update: 20. März 2024 

Einreise nach Dänemark

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige: Für einen touristischen Aufenthalt benötigen deutsche Staatsangehörige bei der Einreise einen (vorläufigen) Reisepass oder (vorläufigen) Personalausweis, bzw. einen gültigen Kinderreisepass.

Einreise von Kindern nach Dänemark: Mitreisende Minderjährige unter 18 Jahren, zum Beispiel Freunde der Kinder, sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten mitführen. 

Einreise von Haustieren nach Dänemark: Für die Einreise von Haustieren nach Dänemark gelten die EU-Bestimmungen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Wird ein Hund, eine Katze oder ein Frettchen von einem EU-Land nach Dänemark eingeführt, ist es sehr wichtig, dass das Tier identifizierbar ist - entweder durch einen Chip oder eine gut leserliche Tätowierung (z. B. eine Ohrtätowierung). Für Tiere, die ab dem 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet worden sind, ist der Mikrochip Pflicht. Außerdem muss für das Tier ein von einem Tierarzt ausgefertigter EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, in dem der Nachweis über eine Impfung bzw. Nachimpfung gegen Tollwut vorliegt. Es ist wichtig, dass die letzte Impfung bzw. Nachimpfung nicht älter als die Tätowierung oder das Einsetzen des Chips ist. Eine neue Impfung muss mindestens drei Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein.

Wichtig ist auch zu beachten: Wird das Haustier nicht vom Besitzer oder von einer Person, die im Namen des Besitzers die Verantwortung für das Haustier trägt, begleitet, wird die Einfuhr als kommerzielle Einfuhr betrachtet. 

Sonderregelungen für die Färöer Inseln und Grönland: Urlauber und Touristen dürfen ihre Haustiere generell nicht mit auf die Färöer Inseln nehmen. Lediglich Personen, die entweder beabsichtigen, sich auf den Färöer Inseln niederzulassen oder bereits dort wohnen, können unter besonderen Voraussetzungen eine Genehmigung für eine permanente Einfuhr eines Haustiers erhalten.

Für Grönland gilt: Hunde können in die Kommunen Ivigtut, Manütsoq, Nanortalik, Narsaq, Nuuk, Paamiut und Qaqortoq eingeführt werden. Eine Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage und maximal 12 Monaten vor der Einfuhr durchgeführt worden sein. Eine rechtzeitige Nachimpfung ist unmittelbar gültig, Nachweise über frühere Impfungen müssen aber vorgezeigt werden. Darüber hinaus muss eine Gesundheitsbescheinigung (La23,0-783,1a) vorgelegt werden und es muss eine Behandlung gegen Bandwürme spätestens 14 Tage vor der Einfuhr dokumentiert sein. zudem darf das Tier ab Ausfertigung der Gesundheitsbescheinigung bis zur Einfuhr nach Grönland nicht mit anderen Tieren in Kontakt gewesen sein (Isolation). Hunde müssen auch gegen Staupe und Parvovirus geimpft worden sein. Weibchen müssen außerdem sterilisiert werden. Bei einem Aufenthalt von maximal 3 Monaten ist „Sterilisieren” durch medizinische Behandlung erlaubt. 

Das Hundegesetz in Dänemark

Zu Beginn der 2000er Jahre hat es viele Diskussionen rund um die Hundegesetzgebung in Dänemark gegeben. Demnach sollen Hunde eingeschläfert werden, wenn sie einen Menschen oder einen anderen Hund anfallen und ihnen Bissverletzungen zufügen. Dieses Gesetz gilt nach wie vor, wurde aber zum 1. Juli 2014 durch eine präzisere Definition solcher Bissverletzungen überarbeitet. Dies soll Urlaubern mit Hund mehr Sicherheit bieten, falls sich Bissverletzungen "im Rahmen der normalen Verhaltensweise eines Hundes" ergeben sollten. Die genauen Bestimmungen dazu sind auf der Website des Dänischen Außenministeriums erläutert. Dort gibt es auch detaillierte Informationen zur Einreise der sogenannten Listenhunde der folgenden 13 Rassen: Pit Bull Terrier, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino (argentinische Dogge), American Bulldog, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Tornjak und Šarplaninac. Diese Rassen dürfen nicht nach Dänemark einreisen, sofern es sich nicht um eine reine Durchreise handelt. Für alle Hunderassen oder Mischlinge, die eine Ähnlichkeit mit einer der oben genannten Rassen aufweisen, empfiehlt es sich auf jeden Fall, Dokumente zur Rasse des Hundes mitzuführen. Bei Mischlingen dürfte dies jedoch schwierig werden. 

Weitere Bestimmungen für Hunde in Dänemark 

Hundeverbot in Restaurants: Wer seinen Hund mit in den Dänemark-Urlaub nehmen möchte, sollte sich bewusst sein, dass ein gemütlicher Restaurantbesuch mitsamt Hund nicht möglich ist, da hier ein generelles Hundeverbot gilt. Ausnahme sind Blinden- und Assistenzhunde.

Stichwort Leinenpflicht: An den Stränden herrscht in Dänemark zwischen dem 1. April bis zum 30. September Leinenpflicht. In Wäldern sogar das ganze Jahr über. 

Die wichtigsten Verkehrsregeln für Wohnmobil und Wohnwagen in Dänemark

Tempolimits auf dänischen Straßen für Pkw, Campervans und Wohnmobile

Bei Geschwindigkeitsverstößen drohen Geldstrafen ab 135 Euro bei 20 km/h zu schnell und ab 300 Euro bei 50 km/h über dem Tempolimit.

Infos zur Maut in Dänemark

Die gute Nachricht ist: Auf öffentlichen Straßen und Autobahnen fallen in Dänemark keine Mautgebühren an. Es gibt jedoch zwei Brücken, für deren Nutzung man bezahlen muss: die Brücke über den Großen Belt (Storebaeltsbroen) zwischen Knudshoved (Insel Fünen) und Halsskov (Insel Seeland) und die Öresundbrücke zwischen Kopenhagen-Kastrup und Malmö-Lernacken in Schweden. Die Tarife sind abhängig vom Fahrzeugtyp sowie der Länge des Fahrzeugs. Wohnmobile werden nach der Gesamtlänge in den Kategorien ab 6 m und ab 10 m bemautet. Für Caravan-Gespanne richten sich die Preise nach der länge des Trailers bis 15 m und ab 15 m sowie nach der Länge des Zugfahrzeugs unter 6 m bzw. über 6 m. Die Überquerung der Öresundbrücke kostet für Pkw, Caravan-Gespanne und Wohnmobile bis 10 Meter in der Regel zwischen ca. 61 Euro und 122 Euro je einfache Fahrt ohne ØresundGO-Abonnement (früher BroPass, Stand: März 2024). Bei der Storebaeltbrücke liegen die Gebühren für die einfache Fahrt mit Pkw, Wohnwagen-Gespann oder Reisemobil je nach Länge und Gewicht zwischen ca. 37 Euro und ca. 84 Euro (Stand: März 2024). Die Gebühren werden direkt vor Ort in bar oder per Kreditkarte bezahlt. Bei der Öresundbrücke gibt es aber die Option, im Voraus Onlinetickets zu erwerben, die dann auch etwas preisgünstiger sind. Die für die Storebaeltbrücke auf deren Webseite angegebenen rabattierten Preise gelten ausschließlich für in Dänemark registrierte Fahrzeuge. 

Tankstellen – Öffnungszeiten und Zahlungsmittel in Dänemark

In Dänemark gibt es weniger Tankstellen, als man es aus Deutschland gewohnt ist. Es ist daher ratsam, vollzutanken, wenn sich die Gelegenheit bietet. An den Autobahnen und in den großen Städten gibt es 24-Stunden-Tankstellen, ansonsten liegen die Öffnungszeiten unter der Woche circa zwischen 5:30 Uhr und 21 Uhr, an den Wochenenden circa zwischen 7 Uhr und 21 Uhr. Viele Tankstellen verfügen über Tankautomaten und ungewohnt wenig Personal. Aber keine Sorge: An den Automaten ist stets eine Anleitung auf Englisch und oft sogar Deutsch angebracht. Generell gilt: Erst zahlen und dann tanken! Bezahlen kann man in bar oder per Kreditkarte. Die meisten Tankstellen und Tankautomaten akzeptieren auch EC-Karten.

Allgemeine Verkehrsregeln in Dänemark

Lichtpflicht:
In Dänemark herrscht ganzjährig auch tagsüber Lichtpflicht. 

Promillegrenze:
Die Promillegrenze liegt in Dänemark bei 0,5 ‰. Verstöße werden nicht mit einem einheitlichen Bußgeld bestraft, sondern die Summe wird individuell berechnet. Hierzu wird die Promillezahl mit dem jeweiligen Nettomonatseinkommen multipliziert. Das kann schnell teuer werden! Ab einem Promillewert von 2 ‰ wird zudem das Auto konfisziert und anschließend versteigert. Der Erlös fließt dann restlos in die dänische Staatskasse.

Kindersitze im Auto:
In Dänemark müssen Kinder, die kleiner als 135 cm sind, in einem Kindersitz oder auf einem Sitzkissen reisen.

Warnwestenpflicht:
Eine gesetzliche Warnwestenpflicht gibt es in Dänemark nicht, es wird aber das Mitführen von Warnwesten im Falle einer Panne oder eines Unfalls empfohlen.

Kennzeichnung von überstehender Ladung:
Überstehende Ladung (wie Fahrradträger) darf vorne und hinten maximal 1 m und seitlich maximal 15 cm herausragen. Überschreitet die Ladung diese Maße, muss sie gekennzeichnet werden. Eine Warntafel zur Kennzeichnung ist empfohlen, jedoch keine Pflicht. Stattdessen kann die Ladung auch durch ein auffälliges Tuch oder Fähnchen gekennzeichnet sein, im Dunkeln muss die Ladung nach vorne mit einem weißen Licht, nach hinten mit einem roten Licht gekennzeichnet sein. Inklusive Ladung darf ein Fahrzeug nicht breiter als 2,55 m, nicht länger als 12 m und nicht höher als 4 m sein. Werden die Leuchten oder das Nummernschild durch die Ladung bedeckt, müssen diese nochmals sichtbar angebracht werden.

Telefonieren im Fahrzeug:
Das Handy darf im Fahrzeug ausschließlich mit Freisprecheinrichtung für Telefongespräche und zum Navigieren genutzt werden.

Wildcampen / Freistehen: Anders als in Schweden, Norwegen und Finnland gibt es in Dänemark kein Jedermannsrecht. Das bedeutet, dass man in Dänemark sein Zelt nicht einfach irgendwo in der Natur aufschlagen darf. Auch Wohnmobile und Caravan-Gespanne dürfen nicht nach Belieben Freistehen. Ähnlich der Regelung in Deutschland darf man auf offiziellen Rastplätzen aber zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit übernachten, sofern es nicht ausdrücklich verboten ist. Voraussetzung ist auch hier, dass jegliches Campingzubehör im Inneren des Campingfahrzeugs verbleibt. Im Gegenzug bietet Dänemark aber eine gute Infrastruktur an Campingplätzen. Zudem wurden in den vergangenen Jahren zunehmend Wohnmobilstellplätze eingerichtet, die oft in unmittelbarer Nähe der Campingplätze liegen. Zusätzlich bieten zahlreiche Bauernhöfe mittlerweile private Wohnmobilstellplätze an. 

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Wichtige Adressen und Telefonnummern für Dänemark-Urlauber

Europäische Notrufnummer: 112
Über diese zentrale Notrufnummer, die sowohl übers Festnetz als auch mit dem Mobiltelefon ohne Vorwahl kostenlos zu erreichen ist, erhält man Hilfe durch die ortsansässige Polizei, Feuerwehr, einen Notarzt oder Krankenwagen.

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