Unfortunately, we don't support your browser (Internet Explorer) anymore, some functionalities could not work. Click here to get information on how to upgrade your browser.

Camping in Corona-Zeiten in Europa: In welche Länder kann man reisen?
Camping in Corona-Zeiten in Europa: In welche Länder kann man reisen?

Camping in Corona-Zeiten in Europa: In welche Länder kann man reisen?

In welchen Ländern in Europa kann man trotz COVID-19 seinen Urlaub auf dem Campingplatz verbringen? Ein Überblick der aktuellen Corona-Lage.
freeontour
FREEONTOUR

Autor: Freeontour, Titelbild: Sunlight

Letztes Update: 11.04.2023

Die meisten Länder in Europa haben mittlerweile ihre Corona-Maßnahmen weitgehend abgeschafft, so dass wieder "grenzenlos" gereist werden kann. In manchen Bereichen besteht in einzelnen Ländern aber noch Maskenpflicht und teilweise Quarantänepflicht für Positiv-Getestete. Wer einen kleinen Vorrat an FFP2- oder OP-Masken in seinem Wohnmobil oder Wohnwagen deponiert, sollte aber meist auf der sicheren Seite sein.

Freeontour gibt hier einen letzten Überblick des Stands zum 11. April 2023 und stellt die regelmäßige Aktualisierung dieses Artikels ab sofort ein - in der Hoffnung, dass die Reiseeinschränkungen der Corona-Pandemie nun endgültig der Vergangenheit angehören. 

Muss man nach dem Auslandsurlaub in Quarantäne? 

Die kurze Antwort lautet: nein. Seit dem 8. April 2023 entfallen die pandemiebedingten Einschränkungen der deutschen Einreiseverordnung komplett. 

Muss ich nach der Einreise in mein Urlaubsland in Quarantäne gehen? 

Es gibt zurzeit in Europa keine generelle Quarantänepflicht für die Einreise. Im Fall einer Erkrankung oder eines Positiv-Tests im Ausland gelten in manchen Ländern aber noch Quarantänevorschriften. 

Tabelle: Campingländer in Europa im Überblick 

Freeontour-Hinweis: Die Angaben zu den einzelnen Ländern können sich kurzfristig ändern - Angaben ohne Gewähr.

Länder in Europa in alphabetischer Reihenfolge 

Freeontour-Hinweis: Die Angaben zu den einzelnen Ländern können sich kurzfristig ändern - Angaben ohne Gewähr.

Belgien
Bulgarien
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich     
Griechenland
Italien 
Kroatien
Lettland & Litauen
Luxemburg  
Niederlande 
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal 
Slowenien
Spanien
Schweden
Schweiz 
Tschechien 

Belgien 

Die Einreise ist aus der EU ohne Einschränkungen möglich. Die Maskenpflicht wurde weitgehend aufgehoben - im medizinischen Bereich und in öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen einer Maske empfohlen. 

Bulgarien

Die Einreise nach Bulgarien ist ohne Corona-Einschränkungen möglich. Auch für alle übrigen Bereiche ist kein Impf- oder Testnachweis notwendig. Die Maskenpflicht wurde aufgehoben.

Positiv auf COVID-19 getestete Personen müssen sich sieben Tage in Quarantäne begeben, für enge Kontaktpersonen beträgt die Quarantänezeit fünf Tage, sofern die letzte Impfung oder COVID-Erkrankung mehr als drei Monate zurückliegt. 

Dänemark

In Dänemark gibt es keine Corona-bedingten Einschränkungen mehr. Lediglich in Einrichtungen des Gesundheitsbereichs kann das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verlangt werden.    

Estland

Die Einreise nach Estland ist für Reisende aus Ländern der EU oder des Schengenraums ohne Einschränkungen möglich. Es gibt keine Maskenpflicht, das Tragen einer Maske wird in öffentlichen Verkehrsmitteln aber weiter empfohlen. Wer positiv auf das Coronavirus getestet ist, muss sich mindestens fünf Tage in Quarantäne begeben. Bei Symptomfreiheit kann die Quarantäne nach fünf Tagen beendet werden, ansonsten dauert sie länger.  

Finnland

In Finnland gibt es derzeit keinerlei COVID-19-Einschränkungen. Menschen mit Atemwegserkrankung wird eine Isolation und das Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit empfohlen. 

Frankreich

In Frankreich gibt es keine COVID-19-Einschränkungen mehr. Menschen mit Positivtest oder Kontakt zu einer an COVID erkrankten Person wird eine Isolation und das Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit empfohlen. 

Griechenland

In Griechenland gilt im Gesundheitswesen und im öffentlichen Nahverkehr weiterhin Maskenpflicht. Eine 5-tägige Quarantänepflicht gilt nur für COVID-19-Erkrankungen mit schweren Symptomen, alle übrigen Personen mit Positiv-Test müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maske tragen. 

Italien

Noch bis zum 30. April 2023 gilt im Gesundheitsbereich FFP2-Maskenpflicht. Für positiv auf das Coronavirus getestete Personen gilt eine mindestens 5-tägige Quarantänepflicht. Danach kann die Isolation zwei Tage nach Symptomfreiheit aufgehoben werden. Allerdings ist das Tragen einer FFP2-Maske in der Öffentlichkeit zehn Tage nach dem ersten Positivtest oder dem ersten Auftreten der Symptome verpflichtend.

Kroatien

In Kroatien gelten zurzeit keinerlei Einschränkungen in Bezug auf COVID-19. Das Tragen einer Maske wird in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Gesundheitsbereich lediglich empfohlen.

Lettland

Die touristische Einreise aus EU-Ländern nach Lettland ist ohne Einschränkungen möglich. Nach wie vor gilt in Lettland eine Maskenpflicht in medizinischen und sozialen Einrichtungen. Menschen mit Positiv-Test müssen sich mindestens sieben Tage in Quarantäne begeben, ein Freitesten ist erst ab dem 7. Tag möglich. 

Litauen 

Für die Einreise aus EU-Ländern und dem Schengenraum gibt es zurzeit keine Beschränkungen. auch die übrigen Einschränkungen wurden aufgehoben. Im medizinischen Bereich gilt Maskenpflicht. 

Luxemburg

In Luxemburg gilt die Maskenpflicht weiter im Gesundheitsbereich sowie in Einrichtungen vulnerabler Gruppen. 

Niederlande

Die Niederlande haben sämtliche Corona-Beschränkungen aufgehoben. Masken können aber noch im Gesundheitsbereich verlangt werden. Eine 5-tägige Quarantäne bei Positiv-Test wird lediglich empfohlen.  

Norwegen

In Norwegen gibt es weiterhin keinerlei Einschränkungen. Bestehen bleibt lediglich die Empfehlung, sich bei Symptomen testen zu lassen und bei positivem Ergebnis vier Tage lang zu Hause zu bleiben. 

Österreich

In Österreich gilt im Gesundheitsbereich und im Umgang mit vulnerablen Gruppen FFP2-Maskenpflicht. Es gibt keine verpflichtende Quarantäneregelungen. Menschen mit Positiv-Test müssen aber in der Öffentlichkeit zehn Tage lang eine FFP2-Maske tragen, im Freien gelten Ausnahmen, wenn mindestens zwei Meter Abstand zu anderen Personen gehalten werden kann. Zusätzlich gilt ein Verbot, bestimmte Bereiche wie Pflegeheime oder Kindertagesstätten, zu betreten. Ein Freitesten ist nach frühestens fünf Tagen möglich. 

Polen

Die Einreise nach Polen ist für Reisende aus der EU und dem Schengen-Raum mit dem eigenen Fahrzeug ohne Corona-Einschränkungen möglich. Die Grenzen zur Ukraine, Russland oder Weißrussland sind zurzeit aber angesichts der politischen Lage nur eingeschränkt passierbar.  

In Polen gilt aktuell lediglich eine Maskenpflicht im Gesundheitsbereich, darüber hinaus gibt es keine Corona-Maßnahmen.  

Portugal

Portugal hat die meisten Corona-Maßnahmen abgeschafft. Lediglich im Gesundheitsbereich gibt es eine Maskenpflicht. Das Tragen einer Maske wird in öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Bereichen empfohlen, insbesondere für Menschen mit Positiv-Test. Es gilt keine verpflichtende Quarantäne mehr.  

Slowenien

In Slowenien gilt die Maskenpflicht nur im Gesundheitsbereich. Menschen mit Positiv-Test müssen sich nicht mehr in Quarantäne begeben, eine Absonderung wird aber weiter empfohlen.    

Spanien

Auf dem spanischen Festland sowie auf den Inseln gilt weitgehend nur noch eine Maskenpflicht im Gesundheitswesen. Abweichende und detaillierte Einschränkungen können aber individuell von den Gemeinden und Städten vor Ort festgelegt werden. Zurzeit gibt es keine Quarantänepflicht für Menschen mit Positiv-Test, aber die Auflage, in der Öffentlichkeit eine Gesichtsmaske zu tragen. 

Schweden

In Schweden gibt es keinerlei Einschränkungen mehr in Sachen Corona-Virus. Es gibt aber Verhaltensempfehlungen im Fall einer COVID-19-Erkrankung. 

Schweiz

In der Schweiz gibt es aktuell keine landesweiten Corona-Auflagen. Die einzelnen Kantone dürfen aber bei Bedarf Einschränkungen, z. B. Maskenpflicht, verhängen. 

Tschechien

Tschechien verzichtet weitgehend auf Corona-Beschränkungen. Maskenpflicht gilt im Gesundheitsbereich und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Es gibt zurzeit keine Quarantänepflicht für positiv getestete Personen. 

Das könnte Sie auch interessieren

Die schönsten Routen