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Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Österreich
Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Österreich

Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Österreich

Wissenswertes, Verkehrsregeln und Besonderheiten in Österreich
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Autor: Freeontour, Titelbild: Großglockner Hochalpenstrassen AG

Letztes Update: 29. Februar 2024 

Einreise nach Österreich

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige: Für einen touristischen Aufenthalt benötigen deutsche Staatsangehörige einen (vorläufigen) Reisepass, einen (vorläufigen) Personalausweis bzw. einen Kinderreisepass. Die Ausweise dürfen maximal ein Jahr abgelaufen sein, der vorläufige Personalausweis muss gültig sein. 

Einreise von Kindern nach Österreich: Mitreisende Minderjährige unter 15 Jahren, zum Beispiel Freunde der Kinder, sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten mitführen. Verpflichtend ist dies aber nicht.

Einreise von Haustieren nach Österreich

Hunde, Katzen und Frettchen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um nach Österreich einzureisen: Sie brauchen einen EU-Heimtierausweis sowie eine Mikrochip-Kennzeichnung und eine gültige Tollwut-Impfung, die mindestens 21 Tage alt ist. Tiere, die jünger sind als 15 Wochen, dürfen nicht nach Österreich einreisen.

Achtung: In Österreich gibt es derzeit keine landesweite Regelung in Sachen Leinenpflicht oder Maulkorb. Gleiches gilt für das Listenhund-Gesetz. In Österreich legt jedes Bundesland und jede Gemeinde selbst die Bestimmungen für die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie für die Einreise fest. Daher wird empfohlen, sich vor dem Urlaub bei den entsprechenden Gemeinden zu informieren. Hier gibt es einen Überblick über die verschiedenen Regelungen für Listenhunde der österreichischen Gemeinden.

Die wichtigsten Verkehrsregeln für Wohnmobil und Wohnwagen in Österreich

Tempolimits auf österreichischen Straßen für Gespanne
In Österreich unterscheidet man zwischen vier verschiedenen Gespannen, von denen Klasse B (Gesamtgewicht bis 3,5 t) auf die meisten Wohnwagen zutrifft.

Besondere Regelungen für Gespanne
In Österreich benötigen sowohl ungebremste als auch gebremste Anhänger eine Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug - also entweder Seil, Kabel, Kette oder Abreißleine. Außerdem muss für jeden Anhänger über 750 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht mindestens ein Unterlegkeil mitgeführt werden.

Tempolimits auf österreichischen Straßen für Pkw, Campervans und Wohnmobile

Infos zu Maut und Vignetten in Österreich

Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich gebührenpflichtig. Seit 1997 gilt außerdem die Vignettenpflicht: Alle Pkw, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5 t technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) müssen bereits bei der Auffahrt auf die Autobahn bzw. die Schnellstraße über eine gültige Vignette verfügen. Die Vignette gibt es in Form einer Klebevignette (erhältlich in Tankstellen und Autobahnraststätten vor der Grenze zu Österreich) oder als digitale Vignette. Je nach Bedarf hat die Vignette eine Gültigkeit von zehn Tagen (11,50 Euro), zwei Monaten (28,90 Euro) oder je Kalenderjahr (96,40 Euro; Stand Preisangaben: 2024). Erstmals gibt es ab Dezember 2023 auch digitale 1-Tages-Vignetten zum Preis von 8,60 Euro. Die Preise gelten auch für Gespanne und Wohnmobile unter 3,5 t. Ebenfalls neu ab 2024: Der Gültigkeitszeitraum für die digitale 1-Tages-Vignette und die digitale 10-Tages-Vignette kann beim Online-Kauf ausgewählt werden - auch ab sofort. Die digitale 2-Monats-Vignette und die digitale Jahresvignette ist nach Erwerb weiterhin erst nach 18 Tagen gültig. Für Reisemobile über 3,5 t tzGm muss die sogenannte GO-Maut entrichtet werden, die auch Lkw zahlen. Infos dazu gibt es weiter unten.

Wichtig: Seit 2024 bezieht sich die maßgebliche Gewichtsgrenze für die Maut nicht mehr wie zuvor auf das höchste zulässige Gesamtgewicht (hzG/zGG), sondern neuerdings auf die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm/zGM). Relevant kann dies beispielsweise bei abgelasteten Wohnmobilen sein. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es aber eine Übergangsfrist bis 31. Januar 2029, die unten im Bereich der Go-Maut erläutert wird.     
 
Ausnahmeregelung seit 15. Dezember 2019
Zumindest temporär ist auf den folgenden Transitstrecken - beispielsweise von Deutschland in die Schweiz - keine Vignette mehr erforderlich: 
- Mautstrecke A 1 Westautobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord
- Mautstrecke A 12 Inntalautobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd
- Mautstrecke A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems
- Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn (derzeit noch im Bau) 

Streckenmaut für Fahrzeuge bis 3,5 t zGM
Nur der Erwerb der Vignette ist auf verschiedenen Strecken aber auch für Fahrzeuge unter 3,5 t nicht ausreichend: Auf bestimmten Strecken wird an Stelle der Vignette eine gesonderte Streckenmaut gefordert. Das betrifft meist baulich kostenintensive Alpenüberquerungen. Solche Streckenabschnitte befinden sich beispielsweise auf der A 9 Pyhrn Autobahn, auf der A 10 Tauern Autobahn, der A 11 Karawanken Autobahn, der A 13 Brenner Autobahn und der S 16 Arlberg Schnellstraße. Auf den Strecken zwischen den einzelnen Mautstellen entfällt zwar die sonst auf Autobahnen und Schnellstraßen übliche Vignettenpflicht, aber für Urlauber fallen für die Anreise oft beide Kosten an. Hier gibt es Details zur Streckenmaut in Österreich.     

Wohnmobile über 3,5 t zGM: GO-Maut 
Die GO-Maut ist im Gegensatz zur Vignette für Fahrzeuge unter 3,5 t zGM eine fahrleistungsabhängige Mautgebühr. Kosten entstehen also nur dann, wenn man auch wirklich die Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich nutzt. Dabei sind die jeweiligen Tarife nicht nur von den zurückgelegten Kilometern abhängig, sondern auch von der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs sowie von dessen Emissionsklasse. Von 2024 bis 2026 wird außerdem stufenweise eine zusätzliche CO2-Maut für Fahrzeuge oberhalb 3,5 t eingeführt. Fahrzeuge mit Zulassungsdatum vor dem 01.07.2019 werden dabei automatisch in die CO2-Emissionsklasse 1 eingestuft. Wer ein jüngeres Fahrzeug hat, kann eventuell in eine niedrigere Emissionsklasse eingestuft werden. Hier gibt es Infos zur neuen CO2-Maut. 

Achtung: Seit 2024 richtet sich die Gewichtsgrenze in Sachen Maut in Österreich nach der technisch zulässigen Gesamtmasse (auch: technisch zulässige Höchstmasse in beladenem Zustand). Dabei handelt es sich um eine vom Fahrzeughersteller festgelegte Massevorgabe, die das Fahrzeug nicht überschreiten darf. Sie kann vom zulässigen Gesamtgewicht abweichen und ist im Fahrzeugschein gesondert aufgeführt. Für Wohnmobile mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse oberhalb 3,5 t gilt damit die GO-Maut.

Bis zum 31. Januar 2029 gibt es aber eine Ausnahmeregelung für Reisemobile mit Erstzulassung vor dem 1.12.2023, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs vor diesem Zeitpunkt mit weniger als 3,5 t festgelegt wurde. Diese Wohnmobile können übergangsweise weiterhin die Vignette nutzen. Wer Mautkontrollen und unnötige Ersatzmaut-Zahlungen vermeiden möchte, sollte aber laut ÖAMTC eine Kopie (Vorder- und Rückseite) der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein an die Autobahngesellschaft Asfinag schicken. Die Nachricht sollte einen ausdrücklichen Hinweis an die Autobahngesellschaft beinhalten, dass für das Fahrzeug die Kriterien für die Übergangsfrist zutreffen. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man sich dies schriftlich von der Asfinag bestätigen lässt. 

Wichtig für Inhaber eines Reisemobils über 3,5 t: Um die GO-Maut überhaupt bezahlen zu können, wird zwingend eine so genannte GO-Box benötigt. Dabei handelt es sich um ein elektronisches Gerät, das etwa die Größe einer Zigarettenschachtel hat und mit Hilfe selbstklebender Klettstreifen an der Windschutzscheibe angebracht wird. Es kommuniziert per Mikrowellentechnologie (DRSC – Dedicated Short Range Communication) mit den Mautstationen. Die Bezahlung kann sowohl im Prepaid- als auch im Postpaid-Verfahren erfolgen. Hier gibt es Details zur GO-Box und zum GO-Mautsystem

Tankstellen – Öffnungszeiten und Zahlungsmittel in Österreich 

Die meisten Tankstellen haben in Österreich von 6 oder 7 Uhr bis 21 oder 22 Uhr geöffnet. Auf den Autobahnen befinden sich jedoch auch Tankstellen mit 24-Stunden-Service. Bezahlen kann man problemlos in bar, per Geldkarte oder in der Regel auch mit Kreditkarte.

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Allgemeine Verkehrsregeln in Österreich

Promillegrenze in Österreich: Die zulässige Promillegrenze liegt in Österreich bei 0,49 ‰ im Blut. Ab 0,5 ‰ drohen bereits Geldstrafen ab 300 Euro. Je nach Höhe des Verstoßes man mit Bußgeldern von bis zu über 5.000 Euro sowie mit Führerschein-Entzug rechnen. Für Fahranfänger mit Probeführerschein liegt die Promillegrenze bei 0,1 ‰.

Kindersitze im Auto: Kinder bis 14 Jahre, die kleiner als 1,35 m sind, müssen einen Kindersitz bzw. eine Sitzerhöhung nutzen. Wird der Kindersitz rückwärtsgerichtet auf dem Beifahrersitz angebracht, muss der Airbag deaktiviert sein. Bei Verstößen gegen die Kindersitz-Pflicht drohen Strafen von bis zu 5.000 Euro. 

Warnwestenpflicht auf österreichischen Straßen: In Österreich herrscht gleich doppelte Warnwestenpflicht, die auch zweifach bestraft werden kann: die Tragepflicht und die Mitführpflicht. Bei einer Panne oder einem Unfall sind Warnwesten beim Betreten der Fahrbahn vorgeschrieben. Auch das Mitführen mindestens einer Warnweste ist gesetzlich geregelt und muss bei Polizeikontrollen entsprechend nachgewiesen werden. Jeder Autofahrer muss außerdem ein Verbandspaket und ein Warndreieck mit sich führen und bei einer Verkehrskontrolle vorweisen können. Caravan-Gespanne und Wohnmobile oberhalb 3,5 t müssen außerdem mindestens einen Unterlegkeil an Bord haben.

Kennzeichnung von überstehender Ladung: Ragt die Ladung bis maximal 1 Meter nach hinten hinaus, ist tagsüber ein rotes Tuch zur Kennzeichnung ausreichend, im Dunkeln ist eine rote Leuchte erforderlich. Überragt das hintere Ende der Ladung das Fahrzeug um mehr als einen Meter, muss das deutlich durch eine weiße Tafel mit einem roten Rand gekennzeichnet werden. Bei Dunkelheit muss eine Tafel aus rückstrahlendem Material sowie eine rote Leuchte verwendet werden. Die Länge des Fahrzeugs darf durch die Beladung um nicht mehr als ein Viertel der Länge des Fahrzeuges überschritten werden.

Telefonieren im Auto: Das Handy darf im Fahrzeug ausschließlich mit Freisprecheinrichtung für Telefongespräche und zum Navigieren genutzt werden. Wer am Steuer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert zahlt seit Mitte 2023 mindestens 100 Euro Strafe.  

Winterreifenpflicht: Zwischen dem 1. November und dem 15. April gilt in Österreich bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen für Pkw und Fahrzeuge bis 3,5 t die Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass ein Fahrzeug bei Schnee auf der Fahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden darf, wenn an allen Rädern Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm montiert sind. Bei einer durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckten Fahrbahn sind alternativ auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt. Für alle Fahrzeuge über 3,5 t zGG gilt zwischen dem 1. November und dem 15. April eine generelle Winterreifenpflicht auf mindestens einer Antriebsachse mit einer Mindestprofiltiefe von 6 mm.

Wichtige Adressen und Telefonnummern für Österreich-Urlauber

Europäische Notrufnummer: 112 
Über diese zentrale Notrufnummer, die sowohl übers Festnetz als auch mit dem Mobiltelefon ohne Vorwahl kostenlos zu erreichen ist, erhält man Hilfe durch die ortsansässige Polizei, Feuerwehr, einen Notarzt oder Krankenwagen.

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