Letztes Update: 5. Januar 2023
Einreise nach Österreich
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige: Für einen touristischen Aufenthalt benötigen deutsche Staatsangehörige einen (vorläufigen)Reisepass, einen (vorläufigen) Personalausweis bzw. einen Kinderreisepass.
Einreise von Kindern nach Österreich: Mitreisende Minderjährige unter 15 Jahren, zum Beispiel Freunde Ihrer Kinder, sollten eineamtlich beglaubigte Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten mitführen. Hier gibt es eine Vorlage von Clubjuristen des ADAC zum Herunterladen: Vollmacht für ein alleinreisendes Kind.

Einreise von Haustieren nach Österreich.
Hunde, Katzen und Frettchen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um nach Österreich einzureisen: Sie brauchen einen EU-Heimtierausweis sowie eine Mikrochip-Kennzeichnung und eine gültige Tollwut-Impfung, die mindestens 21 Tage alt ist. Tiere, die jünger sind als 15 Wochen, dürfen nicht nach Österreich einreisen.
Achtung: In Österreich gibt es derzeit keine landesweite Regelung in Sachen Leinenpflicht oder Maulkorb. Gleiches gilt für das Listenhund-Gesetz. In Österreich legt jedes Bundesland und jede Gemeinde selbst die Bestimmungen für die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie für die Einreise fest. Daher wird empfohlen, sich vor dem Urlaub bei den entsprechenden Gemeinden zu informieren. Hier finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Regelungen für Listenhunde der österreichischen Gemeinden.
Aktuelle Reise-Informationen in Bezug auf die COVID-19-Pandemie
Bitte informieren Sie sich vor einer eventuellen Reise über die aktuellen Einschränkungen und Einreisebestimmungen.
Hier finden Sie Informationen für Österreich in Bezug auf die Corona-Situation vor Ort.
Die wichtigsten Verkehrsregeln für Wohnmobil und Wohnwagen in Österreich
Tempolimits auf österreichischen Straßen für Gespanne
In Österreich unterscheidet man zwischen vier verschiedenen Gespannen, von denen Klasse B (Gesamtgewicht bis 3,5 t) auf die meisten Wohnwagen zutrifft.
Besondere Regelungen für Gespanne
In Österreich benötigen sowohl ungebremste als auch gebremste Anhänger eine Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug - also entweder Seil, Kabel, Kette oder Abreißleine.

Foto: Österreich Werbung / Homberger
Tempolimits auf österreichischen Straßen für Pkw, Campervans und Wohnmobile

Foto: Österreich Werbung / Wolfgang Weinhäupl
Infos zu Maut und Vignetten in Österreich
Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich gebührenpflichtig. Seit 1997 gilt außerdem die Vignettenpflicht: Alle Pkw, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5 t müssen bereits bei der Auffahrt auf die Autobahn bzw. die Schnellstraße über eine gültige Vignette verfügen. Die Vignette gibt es in Form einer Klebevignette (erhältlich in Tankstellen und Autobahnraststätten vor der Grenze zu Österreich) oder als digitale Vignette. Die digitale Vignette ist nach Erwerb allerdings erst nach 18 Tagen gültig. Je nach Bedarf hat die Vignette eine Gültigkeit von zehn Tagen (9,90 Euro), zwei Monaten (29,00 Euro) oder je Kalenderjahr (96,40 Euro; Stand Preisangaben: 2023). Die Preise gelten auch für Gespanne und Wohnmobile unter 3,5 t. Für Reisemobile über 3,5 t muss die sogenannte „GO-Maut“ entrichtet werden, die auch Lkw zahlen.
Ausnahmeregelung seit 15. Dezember 2019
Zumindest temporär ist auf den folgenden Transitstrecken - beispielsweise von Deutschland in die Schweiz - keine Vignette mehr erforderlich:
- Mautstrecke A 1 Westautobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord
- Mautstrecke A 12 Inntalautobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd
- Mautstrecke A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems
- Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn (derzeit noch im Bau)
Streckenmaut für Fahrzeuge bis 3,5 t
Nur der Erwerb der Vignette ist auf verschiedenen Strecken aber auch für Fahrzeuge unter 3,5 t nicht ausreichend: Auf bestimmten Strecken wird an Stelle der Vignette eine gesonderte Streckenmaut gefordert. Das betrifft meist baulich kostenintensive Alpenüberquerungen. Solche Streckenabschnitte befinden sich beispielsweise auf der A 9 Pyhrn Autobahn, auf der A 10 Tauern Autobahn, der A 11 Karawanken Autobahn, der A 13 Brenner Autobahn und der S 16 Arlberg Schnellstraße. Auf den Strecken zwischen den einzelnen Mautstellen entfällt zwar die sonst auf Autobahnen und Schnellstraßen übliche Vignettenpflicht, aber für Urlauber fallen für die Anreise oft beide Kosten an. Hier gibt es Details zur Streckenmaut in Österreich.
Wohnmobile über 3,5 t: GO-Maut
Die GO-Maut ist im Gegensatz zur Vignette für Fahrzeuge unter 3,5 t eine fahrleistungsabhängige Mautgebühr. Kosten entstehen also nur dann, wenn man auch wirklich die Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich nutzt. Dabei sind die jeweiligen Tarife nicht nur von den zurückgelegten Kilometern abhängig, sondern auch von der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs sowie von dessen Emissionsklasse.
Wichtig für Inhaber eines Reisemobils über 3,5 t: Um die GO-Maut überhaupt bezahlen zu können, wird zwingend eine so genannte GO-Box benötigt. Dabei handelt es sich um ein elektronisches Gerät, das etwa die Größe einer Zigarettenschachtel hat und mit Hilfe selbstklebender Klettstreifen an der Windschutzscheibe angebracht wird. Es kommuniziert per Mikrowellentechnologie (DRSC – Dedicated Short Range Communication) mit den Mautstationen. Die Bezahlung kann sowohl im Prepaid- als auch im Postpaid-Verfahren erfolgen. Hier gibt es Details zur GO-Box und zum GO-Mautsystem.

Tankstellen – Öffnungszeiten und Zahlungsmittel in Österreich
Die meisten Tankstellen haben in Österreich von 6 oder 7 Uhr bis 21 oder 22 Uhr geöffnet. Auf den Autobahnen befinden sich jedoch auch Tankstellen mit 24-Stunden-Service. Bezahlen kann man problemlos in bar, per Geldkarte oder in der Regel auch mit Kreditkarte.


Allgemeine Verkehrsregeln in Österreich
Promillegrenze in Österreich: Die zulässige Promillegrenze liegt in Österreich bei 0,49 ‰. Ab 0,5 ‰ drohen bereits Geldstrafen ab 300 Euro. Je nach Höhe des Verstoßes man mit Bußgeldern von bis zu über 5.000 Euro sowie mit Führerschein-Entzug rechnen. Für Fahranfänger mit Probeführerschein liegt die Promillegrenze bei 0,1 ‰.
Kindersitze im Auto: Kinder bis 14 Jahre, die kleiner als 1,35 m sind, müssen einen Kindersitz bzw. eine Sitzerhöhung nutzen. Wird der Kindersitz rückwärtsgerichtet auf dem Beifahrersitz angebracht, muss der Airbag deaktiviert sein. Bei Verstößen gegen die Kindersitz-Pflicht drohen Strafen von bis zu 5.000 Euro.

Warnwestenpflicht auf österreichischen Straßen: In Österreich herrscht gleich doppelte Warnwestenpflicht, die auch zweifach bestraft werden kann: die Tragepflicht und die Mitführpflicht. Bei einer Panne oder einem Unfall sind Warnwesten beim Betreten der Fahrbahn vorgeschrieben. Auch das Mitführen mindestens einer Warnweste ist gesetzlich geregelt und muss bei Polizeikontrollen entsprechend nachgewiesen werden. Jeder Autofahrer muss außerdem ein Verbandspaket und ein Warndreieck mit sich führen und bei einer Verkehrskontrolle vorweisen können.
Kennzeichnung von überstehender Ladung: Ragt die Ladung bis maximal 1 Meter nach hinten hinaus, ist tagsüber ein rotes Tuch zur Kennzeichnung ausreichend, im Dunkeln ist eine rote Leuchte erforderlich. Überragt das hintere Ende der Ladung das Fahrzeug um mehr als einen Meter, muss das deutlich durch eine weiße Tafel mit einem roten Rand gekennzeichnet werden. Bei Dunkelheit muss eine Tafel aus rückstrahlendem Material sowie eine rote Leuchte verwendet werden. Die Länge des Fahrzeugs darf durch die Beladung um nicht mehr als ein Viertel der Länge des Fahrzeuges überschritten werden.
Telefonieren im Auto: Das Handy darf im Fahrzeug ausschließlich mit Freisprecheinrichtung für Telefongespräche und zum Navigieren genutzt werden.
Winterreifenpflicht: Zwischen dem 1. November und dem 15. April gilt in Österreich bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen für Pkw und Fahrzeuge bis 3,5 t die Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass ein Fahrzeug bei Schnee auf der Fahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden darf, wenn an allen Rädern Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm montiert sind. Bei einer durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckten Fahrbahn sind alternativ auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt. Für alle Fahrzeuge über 3,5 t zGG gilt zwischen dem 1. November und dem 15. April eine generelle Winterreifenpflicht auf mindestens einer Antriebsachse mit einer Mindestprofiltiefe von 6 mm.
Wichtige Adressen und Telefonnummern für Österreich-Urlauber
Europäische Notrufnummer: 112
Über diese zentrale Notrufnummer, die sowohl übers Festnetz als auch mit dem Mobiltelefon ohne Vorwahl kostenlos zu erreichen ist, erhalten Sie Hilfe durch die ortsansässige Polizei, Feuerwehr, einen Notarzt oder Krankenwagen.
ADAC Notrufnummer: 0049/89/22 22 22
Im Falle einer Panne, eines Unfalls, bei Verlust von Papieren, Diebstahl des Fahrzeugs etc. erhalten Mitglieder 24 Stunden am Tag Unterstützung durch den ADAC Auslandsnotruf.