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E-Scooter für Camper
E-Scooter für Camper

E-Scooter für Camper

E-Tretroller für den Campingurlaub - Diese Punkte sollte man vor und nach dem Kauf beachten
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Autor: Egbert Schwartz / Claudia Rothkamp, Titelbild: Dethleffs

Letztes Update: 14. November 2023 

Eine Standfläche, zwei Räder, eine Lenkerstange, Bremsen, ein Elektromotor in der Radnabe und ein Akku: Fertig ist der elektrische Tretroller. Diese sogenannten E-Scooter sind mittlerweile nicht nur massenhaft in deutschen Städten zu sehen, sondern werden auch bei Campern immer beliebter, um auf dem Campingplatz oder der näheren Umgebung mal eben kürzere Wege zurückzulegen. Denn dank ihrer kompakten Abmessungen und ihrem Klappmechanismus beanspruchen E-Scooter wenig Stauraum im Wohnwagen oder Reisemobil und lassen sich schnell ein- und ausladen. Trotzdem sollte man vor - und auch nach - dem Kauf einige Punkte beachten, denn nicht für jede Art des Campingurlaubs ist der E-Tretroller die passende Lösung.  

Für welche Camper eignet sich ein E-Scooter? 

Eigentlich hört es sich ganz simpel und einfach an: morgens auf dem Campingplatz mal eben auf den E-Scooter schwingen, um frische Brötchen zu holen, kleinere Besorgungen oder Ausflüge auf dem E-Tretroller in die Umgebung machen oder den Weg zum Sanitärgebäude mit etwas Fahrspaß verbinden. Und das kann auch so einfach sein, sofern denn die Rahmenbedingungen passen. Ist das aber nicht der Fall, hat man im Zweifelsfall unnötig Geld ausgegeben und ärgert sich. Wer beispielsweise morgens gerne seine Kinder zum Brötchenholen schickt, hat mit einem E-Scooter schlechte Karten, sofern dieser nicht speziell für Kinder unter 14 Jahren ausgewiesen ist. Auch Camper, die gerne im Ausland unterwegs sind und dort ebenfalls den E-Tretroller nutzen möchten, könnten feststellen, dass sie es in bestimmten Ländern gar nicht dürfen oder aber dort andere Regeln gelten. Denn das ist in einigen europäischen Ländern tatsächlich der Fall.

Gleichzeitig kann so ein E-Scooter in verschiedener Hinsicht aber sehr sinnvoll und gut geeignet sein. Das gilt beispielsweise für Camper, die
- über 14 Jahre alt sind,
- zu wenig Platz für Fahrräder im Wohnmobil oder Caravan haben und keinen Fahrradträger anbringen möchten,
- beim Auf- und Absteigen beim Fahrrad aus irgendeinem Grund Probleme mit der Beweglichkeit haben,
- überwiegend mit ihrem Camper in Deutschland unterwegs sind und eher selten in Ländern wie den Niederlanden oder Großbritannien
- und / oder für alle, die einfach nur Spaß an den quirligen E-Scootern haben wollen.

Bestimmungen und Verkehrsregeln für E-Scooter in Deutschland 

In Deutschland fallen E-Scooter seit Juni 2019 offiziell unter das Straßenverkehrsgesetz für Elektrokleinstfahrzeuge (§ 1 Absatz 2 StVG). Das bedeutet, dass sie im Sinne dieses Gesetzes als Kraftfahrzeug gelten und bestimmten Regelungen unterworfen sind - im Gegensatz zu E-Bikes beziehungsweise Pedelecs, die nach wie vor unter die Regeln für Fahrradfahrer fallen. Für E-Scooter gelten jedoch verschärfte Bestimmungen, die unter anderem folgendes beinhalten:
- Der E-Scooter muss herstellerseitig für den Straßenverkehr zugelassen sein und über eine so genannte Allgemeine Betriebserlaubnis verfügen. Da auf vielen Campingplätzen in Deutschland die Straßenverkehrsordnung gilt, ist dies auch hier eine Voraussetzung. Andere E-Tretroller dürfen ausschließlich auf privatem Gelände gefahren werden.
- Der Besitz eines Führerscheins ist nicht erforderlich. Der Gesetzgeber hat aber ein Mindestalter von 14 Jahren festgelegt.
- Es ist ausschließlich eine Person auf dem E-Scooter erlaubt. 
- Im Gegensatz zum Pedelec muss man für E-Scooter, die schneller als 6 km/h fahren können, eine separate Haftpflichtversicherung abschließen. Deren Nachweis erfolgt über eine Versicherungsplakette, die am E-Tretroller aufgeklebt wird. Wer möchte, kann auch eine freiwillige Teilkaskoversicherung abschließen.
- Das Tragen eines Helms wird empfohlen, ist jedoch keine Pflicht.
- Wer einen E-Scooter fährt, unterliegt denselben Alkoholpromillegrenzen wie Autofahrer - ob mit oder ohne Führerschein.
- E-Scooter dürfen nur auf Fahrradwegen, Fahrradstreifen und Fahrradstraßen fahren. Sollten diese nicht vorhanden sein, darf auch die Straße genutzt werden. Gehwege, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen in Gegenfahrtrichtung sind tabu, sofern es kein Zusatzzeichen "E-Scooter frei" gibt. Das Zusatzschild "Radfahrer frei" gilt nicht für E-Tretroller. 
- Das Telefonieren ist übrigens auch auf dem E-Scooter nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. 

Wie muss ein E-Scooter in Deutschland ausgestattet sein? 

Per Definition beträgt die Höchstgeschwindigkeit eines E-Scooters 20 km/h. Die Nennleistung der Elektromotoren liegt in der Regel bei rund 250 bis 350 Watt, maximal darf sie 500 Watt betragen. Wichtig ist eine ausreichende Beleuchtung, die der Straßenverkehrsordnung entspricht, beispielsweise LED mit Tagfahrlicht und Reflektor. Auch zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen gehören zum Pflichtprogramm. Eine Hinterradbremse in Gestalt der Spritzabdeckung, die auf den Reifen gedrückt wird, ist Minimal-Standard. Ebenfalls vorgeschrieben sind seitliche Rückstrahler (gelb) oder ringförmige, reflektierende weiße Streifen auf Felge beziehungsweise Reifen und auch eine Klingel.

Darauf sollte man vor dem Kauf eines E-Scooters achten 

Gewicht: Zu beachten ist das erlaubte Maximalgewicht des E-Scooters. Wenn man das Eigengewicht des E-Tretrollers mit dem Fahrergewicht addiert und noch einen Puffer von ca. 8 Kilogramm für eine Tasche oder einen Rucksack hinzurechnet, muss man innerhalb des Maximalgewichts liegen. Beispiel: 17 kg (Scooter) + 75 kg (Fahrer) + 8 kg (Puffer) = 100 Kilogramm. Zusätzlich sollte man das Gewicht des E-Scooters natürlich auch für die zulässige Zuladung des Reisemobils oder Caravans berücksichtigen. Die meisten E-Scooter wiegen ungefähr so viel wie ein herkömmliches City-Fahrrad oder Trekkingbike. Daher sollte man auch testen, ob sich der E-Scooter ohne große Kraftanstrengung anheben lässt. 
Akku: Die Nennleistung der Akkus liegen in der Regel zwischen 200 und 216 Wh. Für Kurzstrecken von 30 bis 50 Kilometer ist solch ein kleiner und leichter Akku ausreichend. Wie die Batteriepacks von Pedelecs lassen sie sich per Ladegerät an 230 Volt-Steckdosen laden und haben ihre volle Kapazität im Schnitt nach drei bis vier Stunden erreicht. Praktisch ist es, wenn sich der Akku leicht herausnehmen und laden lässt.
Handhabung & Testfahrt: Ist der Klappmechanismus einfach und ohne Verletzungsgefahr durch scharfe Kanten zu bedienen? Man sollte eine Testfahrt machen und darauf achten, ob der E-Scooter wendig und spurstabil ist, einen ergonomischen Beschleunigungshebel, ein gut lesbares Display sowie effiziente Bremsen hat. Wichtig ist auch, ob das Trittbrett ausreichend breit ist und einen rutschfestem Belag hat. Vor allem muss der Lenker für die persönliche Körpergröße höhenverstellbar sein - insbesondere Menschen mit großer Körperlänge treffen hier häufig auf ein Problem.  
Licht: Vor einem Kauf sollte man prüfen, ob sowohl die Helligkeit als auch die Sichtbarkeit ausreichend sind. Im Idealfall wird die Beleuchtung über eine eigene Batterie versorgt.
Reifen: Wie viel Zoll darf es sein? Größere Räder rollen komfortabler über schlechte Wege und laufen spurtreuer als kleine und empfehlen sich, wenn man gerne Offroad fahren möchte. Kleinere Räder sind hingegen völlig ausreichend für den Campingplatz oder City-Ausflüge. Dabei bieten Luftreifen mehr Federungskomfort als Vollgummireifen. Gleichzeitig sind sie aber anfälliger für einen Platten. 

Bestimmungen und Verkehrsregeln für E-Scooter im europäischen Ausland 

Auch wenn E-Scooter in vielen europäischen Großstädten längst weit verbreitet sind, gibt es in Europa keine einheitliche Regelung über deren Nutzung. In manchen Ländern gibt es auch überhaupt keine Regelung oder eine solche ist noch in Arbeit. Hier folgen Infos zu den wichtigsten Reiseländern in Europa. Da sich diese kurzfristig ändern können, sollte man sich zusätzlich vor Ort am jeweiligen Reiseziel informieren: 

Frankreich 
In Frankreich dürfen auch in Deutschland versicherte E-Tretroller im Frankreich-Urlaub genutzt werden. In Paris sind seit September 2023 Miet-E-Scooter verboten, private E-Scooter dürfen aber weiterhin genutzt werden. Zu den weiteren Regelungen zählen:
- Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
- nur eine Person ist auf dem Roller erlaubt
- Verbot für Kopfhörer und Handys
- Mindestalter 12 Jahre
- E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen genutzt werden, sondern müssen auf Fahrradwegen fahren oder auf Straßen mit Tempolimit 50 km/h.
- Helmpflicht außerhalb der städtischen Gegenden auf Straßen mit Höchstgeschwindigkeit ab 80 km/h

Niederlande
In den Niederlanden ist das Fahren von E-Scootern nach wie vor generell nicht erlaubt.  

Italien
In Italien sind E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h meist zugelassen - es gibt aber auch einzelne kommunale Verbote, z. B. in Mailand. Weitere Regeln:
- Gefahren wird auf Fahrradwegen und Straßen, deren Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h nicht überschreitet.
- Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen darf mit maximal 6 km/h gefahren werden. 
- Mindestalter 18 Jahre, in manchen Gemeinden aber auch 16 Jahre. Wer einen Führerschein der Klasse AM besitzt, darf auch ab 14 Jahren einen E-Scooter fahren.
- Aktuell keine Helmpflicht, soll aber zeitnah eingeführt werden 
- Keine Versicherungspflicht, soll aber zeitnah eingeführt werden
- Pflicht zum Tragen von Warnwesten oder reflektierender Kleidung bei Dunkelheit 

Spanien
Auch Spanien hat mittlerweile eine allgemeingültige Regelung für E-Scooter eingeführt, die aber in Einzelheiten auf kommunaler Ebene abweichen können. Beispielsweise das Mindestalter variiert zwischen 14 und 16 Jahren je nach Stadt oder Gemeinde. Generell gilt aber:
- Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
- E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen genutzt werden, sondern müssen auf Fahrradwegen fahren oder auf innerörtlichen Straßen.
- Eine Helmpflicht wird diskutiert, ist aber noch nicht in Kraft getreten.
- Promillegrenze analog der für Autofahrer
- Keine generelle Versicherungspflicht, Abweichungen kann es aber auf kommunaler Ebene geben. In Spanien sollte man sich also immer erst am jeweiligen Urlaubsort selbst erkundigen, bevor man auf den E-Scooter steigt.

Österreich
In Österreich gelten für E-Scooter ähnliche Regeln wie in Deutschland, es gibt aber auch Abweichungen:
- Höchstgeschwindigkeit 25 km/h (bei 600 Watt)
- Mindestalter 12 Jahre (mit Radfahrausweis und in Begleitung einer Person 16+ auch ab 10 Jahre)
- Das Fahren ist auf Fahrradwegen erlaubt. Fehlen diese, darf auf Straßen ausgewichen werden.
- Gehwege und Fußgängerzone sind nur erlaubt, wenn diese ausdrücklich für E-Scooter freigegeben sind (max. Schrittgeschwindigkeit)  
- Keine Helmpflicht
- Keine Versicherungspflicht

Schweiz 
Auch in der Schweiz gelten für E-Scooter ähnliche Regeln wie in Deutschland, auch hier gibt es aber Abweichungen: 
- Höchstgeschwindigkeit 20 km/h (bei 500 Watt)
- Mindestalter 16 Jahre (mit Führerscheinklasse M ab 14 Jahre)
- Das Fahren ist auf Fahrradwegen erlaubt. Fehlen diese, darf auf Straßen ausgewichen werden. 
- Gehwege und Fußgängerzone sind nur erlaubt, wenn diese ausdrücklich für E-Scooter freigegeben sind. 
- Keine Helmpflicht
- Keine Versicherungspflicht

Schweden
In Schweden gelten für E-Scooter dieselben Regeln wie für Fahrräder, vorausgesetzt dass die Höchstgeschwindigkeit des E-Tretrollers 20 km/h bei einer Motorstärke von maximal 250 Watt nicht überschreitet. Für diese gelten die folgenden Regeln:
- Das Fahren ist auf Fahrradwegen erlaubt. Fehlen diese, darf auf Straßen mit einem Tempolimit von maximal 50 km/h ausgewichen werden. 
- Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu bzw. maximal im Schritttempo erlaubt.
- Helmpflicht unter 15 Jahre
- Bislang wurde kein Mindestalter definiert.
- Keine Versicherungspflicht
Kann der E-Scooter schneller als 20 km/h fahren oder wenn die Motorstärke 250 Watt übersteigt, wird der E-Scooter nicht mehr einem Fahrrad gleichgesetzt. Das bedeutet, dass sie auch nicht auf Fahrradwegen gefahren werden dürfen. Entspricht die Leistung des E-Scooters dem eines Mopeds, gelten die Verkehrsregeln für diese Fahrzeugkategorie. Sind auch die Kennwerte eines Mopeds nicht zutreffend, darf der E-Scooter ausschließlich auf Privatgelände gefahren werden und ist für den öffentlichen Raum nicht zugelassen.  

Norwegen
In Norwegen gibt es seit Mitte 2022 neue Regeln für E-Scooter. Diese beinhalten: 
- Höchstgeschwindigkeit 20 km/h, die maximale Motorstärke ist nicht definiert
- Mindestalter 12 Jahre (beim Verleih 16 bzw. 18 Jahre)
- Helmpflicht für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahre
- Das Fahren ist auf Fahrradwegen und auf Straßen in Fahrtrichtung erlaubt, sofern letztere für Fahrräder erlaubt sind.
- Gehwege und Fußgängerzonen sind erlaubt, so lange man viel Abstand zu Fußgängern hält sowie langsam und vorsichtig fährt.
- Promillegrenze 0,2 ‰
- Seit 2023 benötigt man auch für private E-Scooter eine Haftpflichtversicherung.
- Das Telefonieren auf dem E-Scooter ist verboten.

Dänemark
E-Scooter fallen in Dänemark in den Bereich der Verkehrsregeln, die auch für Fahrradfahrer gelten. Das bedeutet konkret, dass wo immer möglich die Fahrradwege genutzt werden müssen. Auf Bürgersteigen und in Fußgängerzonen darf nicht gefahren werden. Die Gleichstellung mit Radfahrern bedeutet auch, dass Fahrer von E-Scootern im Straßenverkehr Richtungswechsel beziehungsweise das Abbiegen per Handzeichen deutlich signalisieren müssen. Gleiches gilt für das Anhalten. Eine gute Balance auf dem E-Scooter ist also auch bei einhändiger Fahrt zwingend erforderlich. Außerdem gilt in Dänemark für E-Scooter: 
- Helmpflicht für alle
- Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
- Mindestalter 15 Jahre, unter 15 Jahre darf man nur unter Aufsicht eines Erwachsenen mit dem E-Scooter fahren 
- Lichtpflicht auch tagsüber 
- Vorne, hinten und an den Seiten müssen außerdem Reflektoren angebracht sein.
- Promillegehalt im Blut maximal 0,5 ‰
- keine Versicherungspflicht 

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