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Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Montenegro
Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Montenegro

Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Montenegro

Wissenswertes, Verkehrsregeln und Besonderheiten für Camper in Montenegro
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FREEONTOUR

Autor: Freeontour, Titelbild: NTO Montenegro

Letztes Update: 12. Feburar 2024

Einreise nach Montenegro

Einreisebestimmungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu drei Monaten reicht für die Einreise nach Montenegro ein (vorläufiger) Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, bei einem Aufenthalt von maximal 30 Tagen oder zur Durchreise wird auch ein Personalausweis akzeptiert, ein vorläufiger Personalausweis wird allerdings nicht akzeptiert. Alle Ausweisdokumente sollten bei der Einreise noch mindestens drei Monate lang gültig sein. Alleinreisende Personen unter 18 Jahren sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten dabei haben - verpflichtend ist dies jedoch nicht. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ist für alle Reisenden ein Visum erforderlich.

Polizeiliche Anmeldung vor Ort
Reisende aus dem Ausland müssen sich bei einem Aufenthalt von mehr als 24 Stunden an einem Ort bei der lokalen Polizei oder beim lokalen Touristenbüro an- und abmelden. Wenn man auf einem offiziellen Camping- oder Wohnmobilstellplatz übernachtet, wird die An- und Abmeldung in der Regel von den jeweiligen Betreibern übernommen. Ist dies nicht der Fall, muss man sich bei jedem Ortswechsel (länger als 24 Stunden) bei der jeweiligen Polizeistelle oder dem lokalen Tourismusbüro erneut anmelden und bei Weiterfahrt wieder abmelden. 

Einreise von Haustieren nach Montenegro

Hunde und Katzen, die jünger als sechs Monate alt sind, dürfen nicht mitreisen. Ansonsten braucht man für jedes Haustier einen internationalen oder den EU-Heimtierpass u. a. mit tierärztlicher Bestätigung der Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage zurückliegen muss, und einen Mikrochip. Zusätzlich muss das Tier ein bis fünf Tage vor der Einreise eine Bandwurmkur erhalten haben, die vom Tierarzt dokumentiert wurde. Außerdem benötigt man einen Tollwut-Antikörper-Nachweis, der mindestens drei Monate alt sein sollte. Diesen benötigen EU-Bürgerinnen und Bürger für die Wiedereinreise in die EU, Nicht-EU-Bürger brauchen den Nachweis schon für die Einreise nach Montenegro. Auch Katzen brauchen einen Mikrochip oder eine Tätowierung, die deutlich lesbar ist und vor dem 11.7.2011 vorgenommen wurde. Insgesamt darf die Zahl von fünf Heimtieren pro Person nicht überschritten werden. Andernfalls gelten gesonderte Regeln für den Handel mit Tieren.

Weitere Einfuhrbestimmungen in Montenegro 

Da Montenegro kein Mitgliedsland der EU oder des Schengenraums ist, gelten verschiedene Beschränkungen, was die zollfreie Einfuhr bestimmter Waren angeht. Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs dürfen zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch auch wieder ausgeführt werden. Bei manchen Gegenständen wie Kameras oder Laptops, deren Wert 300 Euro überschreiten, gibt es zahlenmäßige Beschränkungen. Darüber hinaus dürfen maximal zwei Liter Wein oder ein Liter Spirituosen über 22 Vol.-% oder zwei Liter Spirituosen unter 22 Vol.-% zollfrei eingeführt werden. Gleiches gilt für maximal 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak. Bargeld darf bis zu einer Höhe von 10.000 Euro zollfrei eingeführt werden. 

Einreise mit Drohne
Wer mit Drohne unterwegs ist, um auf Reisen Luftaufnahmen zu machen, muss die Drohne vor der Einreise bei der Flugverkehrszulassungsbehörde von Montenegro registrieren lassen und eine Einfuhrgenehmigung beim Wirtschaftsministerium von Montenegro einholen. Beides muss bei der Einreise dem Zoll vorgelegt werden.  

Tempolimits für Caravan und Wohnmobil in Montenegro

Geschwindigkeitsbegrenzungen in Montenegro sind recht überschaubar - zumal es aktuell nur einen einzigen, 40 Kilometer langen Autobahnabschnitt zwischen Smokovac und Mateševo gibt. Auf diesem gelten dieselben Regeln wie auf den Schnellstraßen. 

Besondere Regelungen für Wohnmobile und Caravan-Gespanne in Montenegro

Generell dürfen Wohnmobile und Gespanne nicht breiter als 2,55 m sein. Reisemobile sind ohne Sondergenehmigung bis 12 m Länge erlaubt, Caravan-Gespanne dürfen maximal 18,75 m lang sein. 

Wer mit einem Gespann unterwegs ist, muss ein zweites Warndreieck für den Anhänger mitführen.

Infos zur Maut in Montenegro

Aktuell gibt es in Montenegro nur wenige Straßenabschnitte, für die eine Maut entrichtet werden muss. Dies gilt einerseits für den im Sommer 2022 eröffneten Autobahnabschnitt der A1 zwischen Smokovac und Mateševo und andererseits für den etwa 4,1 Kilometer langen Sozina-Tunnel auf der E 80 zwischen Podgorica und Bar. Mautpflichtig sind jeweils sämtliche Fahrzeuge, die Bezahlung erfolgt entweder an klassischen Mautstationen in bar oder per Kreditkarte. Vielfahrer können an den Mautstellen in Montenegro auch eine elektronische Mautbox oder eine wiederaufladbare Smartcard erwerben. Die einfache Fahrt durch den Sozina-Tunnel kostet für Wohnmobile und Caravan-Gespanne unter 3,5 t jeweils 5 Euro, Pkw zahlen je 2,50 Euro. Für Fahrzeuge über 3,5 t fallen 10,00 Euro an (Stand: 12. Februar 2024). Auf der Autobahn richtet sich der Preis nach der jeweiligen Fahrzeugkategorie, wobei sich die Einteilung in die Fahrzeugklassen an der Höhe der Vorderachse und der Gesamtfahrzeughöhe orientiert. Fahrzeuge und Gespanne oberhalb von 3,5 t werden zusätzlich höher bemautet.  

Tankstellen - Öffnungszeiten und Zahlungsmittel in Montenegro

Prinzipiell bietet Montenegro ein gut ausgebautes Netz an Tankstellen, wobei sie naturgemäß an der Küste sowie im Bereich der größeren Städte stärker vertreten sind als in wenig besiedelten ländlichen Gegenden. Vor einem Abstecher ins Hinterland sollte man also vorsichtshalber den Tank noch einmal auffüllen. Bezahlen kann man in bar in der offiziellen Landeswährung Euro oder oft auch mit Geld- oder Kreditkarte. Im Reservekanister darf man maximal 5 l Kraftstoff im Fahrzeug mitführen. Die meisten Tankstellen haben von 8 bis 20 Uhr - bisweilen auch durchgehend - geöffnet.

Allgemeine Verkehrsregeln in Montenegro

Führerschein und Fahrzeugschein: Für das Fahren mit Wohnmobil oder einem Caravan-Gespann in Italien reicht der nationale EU-Führerschein. Auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher der Fahrzeugschein) muss auf Reisen mit dabei sein. Das Mitnehmen einer grünen Versicherungskarte wird empfohlen, ist seit August 2021 aber nicht mehr verpflichtend, sofern das Kfz-Kennzeichen mit einem Länderkürzel eines EU-Landes gekennzeichnet ist.  

Promillegrenze: Generell gilt für die Kombination aus Alkohol und Autofahren in Montenegro die Promillegrenze 0,3 ‰. Für FahranfängerInnen, die ihren Führerschein weniger als ein Jahr besitzen oder jünger als 24 Jahre sind, liegt die Promillegrenze bei 0,1 ‰. 

Lichtpflicht: In Montenegro gilt auf allen Straßen ganzjährig Lichtpflicht für sämtliche Fahrzeugtypen - akzeptiert werden sowohl Tagfahrlicht als auch Abblendlicht.  

Kindersitze im Fahrzeug: In Montenegro benötigen Kinder bis fünf Jahre einen Kindersitz, der ihrem Gewicht und ihrer Größe entspricht. Kinder bis zwölf Jahre dürfen nur auf dem Rücksitz mit Kindersitz oder Sitzerhöhung mitfahren.

Warnwestenpflicht: Im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb geschlossener Ortschaften muss der Fahrer/die Fahrerin eine reflektierende Warnweste in Signalfarbe tragen, wenn er oder sie das Auto oder Wohnmobil z. B. zum Aufstellen eines Warndreiecks verlässt und sich auf der Fahrbahn aufhält. Gleiches gilt für alle MitfahrerInnen, sobald sie das Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten.  

Telefonieren im Fahrzeug: Fahrer oder Fahrerin dürfen nur mit vollständiger Freisprecheinrichtung beim Fahren telefonieren bzw. das Handy nutzen. Bei Verstößen ist eine Geldstrafe ab 60 Euro fällig.  

Winterreifen / Winterausrüstung: In Montenegro gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Zwischen dem 15. November und dem 31. März muss man bei winterlichen Straßenverhältnissen aber mit Winterreifen oder Schneeketten fahren. Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht oberhalb 3,5 t müssen in diesem Zeitraum außerdem immer eine kleine Schneeschaufel im Fahrzeug dabei haben. Spikereifen sind in Montenegro nicht erlaubt.

Verhalten bei Unfall und Panne: Auf Landstraßen führen ein im europäischen Vergleich schlechter Straßenzustand, fehlende Straßenschilder und bisweilen undisziplinierte Fahrweise oft zu Unfällen. Wer sich im Land nicht auskennt, sollte insbesondere auf Nachtfahrten im ländlichen Bereich verzichten. Sollte es doch zu einem Unfall kommen, muss in Montenegro jeder Unfall der Polizei gemeldet werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt. Dies ist wichtig, da Fahrzeuge mit einem auffälligen Karosserieschaden das Land nur mit einer solchen Schadensbestätigung wieder verlassen dürfen. Sollte das Fahrzeug schon bei der Einreise einen auffälligen Schaden haben, sollte man sich dies bei der Einreise an der Grenze schriftlich bestätigen lassen. 

Freistehen / Wildcampen in Montenegro: Das Übernachten ist mit dem Camper außerhalb von Camping- oder Stellplätzen prinzipiell nicht erlaubt. Auf Straßen und Parkplätzen darf man nur dann über Nacht stehen, wenn dies ausdrücklich per Beschilderung behördlich genehmigt ist. Auf Privatgrundstücken ist zusätzlich die Erlaubnis des Grundstückbesitzers notwendig.

Besondere Regeln beim Überholen: In Montenegro muss während des gesamten Überholvorgangs der Blinker aktiv sein, wobei das Überholen in Tunnels prinzipiell verboten ist. Gekennzeichnete Schulbusse dürfen während des Ein- oder Ausstiegs ebenfalls nicht überholt werden. Zudem haben Schienenfahrzeuge und Linienbusse beim Einfädeln in den Verkehr immer Vorfahrt. 

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