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Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Schottland
Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Schottland

Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Schottland

Wissenswertes, Verkehrsregeln und Besonderheiten in Schottland für Camper
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FREEONTOUR

Autor: Freeontour, Titelbild: McRent / Christiane Neubauer

Letztes Update: 15. April 2024 

Einreise nach Schottland

Einreisebestimmungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger: Für einen touristischen Aufenthalt in Schottland benötigt man einen (vorläufigen) Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, der mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig sein muss. Die Einreise mit dem Personalausweis ist seit Oktober 2021 nicht mehr möglich. Ein Visum ist für Aufenthalte ab sechs Monate notwendig. Auch für Transitreisende ist ein gültiger Reisepass erforderlich. 

Ein weiterer Tipp: Sicherheitshalber sollte man es vermeiden, Ausweisdokumente zu nutzen, die schon einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren. Die britische Grenzpolizei konfisziert solche Dokumente des Öfteren, weil sie trotz der Löschung des Verlusteintrags häufig noch in der Interpol-Datenbank gelistet sind.

Einreise von Kindern nach Schottland: Bei der Einreise von Kindern unter 18 Jahren kann es passieren, dass die Grenzbeamten der UK Border Force überprüfen, in welcher Beziehung die erwachsenen Personen, von denen ein Kind begleitet oder abgeholt wird, zu dem Kind stehen. Das ist meist aber nur dann der Fall, wenn Kind und Begleitperson unterschiedliche Nachnamen tragen sowie wenn die oder der Minderjährige alleine reist. Für solche Fälle sollte man zusätzliche Dokumente mit sich führen, welche die Beziehung zum Kind belegen beziehungsweise die Reisegenehmigung der Erziehungsberechtigten beinhalten (beispielsweise Kopie der Geburts- oder Adoptionsurkunde des Kindes oder ggf. eine Kopie der Scheidungs- oder Heiratsurkunde). Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.

Einreise von Haustieren nach Schottland: Wer mit Vierbeinern nach Schottland reist, muss folgendes beachten: Das Tier muss mindestens 15 Wochen alt sein. Tierhalter müssen einen EU-Heimtierausweis mitführen und das Tier muss eine Identifikation (gut lesbare Tätowierung vor dem 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip haben. Außerdem muss es über eine gültige Tollwutimpfung verfügen, die mindestens 21 Tage zurückliegt. Hunde müssen zudem einen bis maximal fünf Tage vor der Einreise gegen Bandwurmbefall behandelt worden sein. Sowohl die Impfung als auch die Bandwurmbehandlung müssen vom Tierarzt im EU-Heimtierpass eingetragen sein. Bis zu fünf Tiere kann man privat nach Schottland einführen. 

Folgende Rassen sind in Schottland verboten: Pit Bull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino und Fila Brasileiro. Achtung: Das Verbot bezieht sich nicht nur auf die genannten Züchtungen, sondern auch auf jene Hunde, die eine äußere Ähnlichkeit mit den verbotenen Rassen haben. Sollte ein Hund nicht alle Einreisebestimmungen erfüllen, kann es passieren, dass er unter Quarantäne gestellt wird – und die Besitzer müssen für die anfallenden Kosten aufkommen.

Die wichtigsten Verkehrsregeln für Wohnmobil und Wohnwagen in Schottland

Vorsicht, Linksverkehr!
Die meisten Europäer benötigen oft ein paar Tage Fahrpraxis in Schottland, bis sie sich richtig auf den Linksverkehr eingestellt haben. Daher ist umsichtiges Fahren angesichts des Gewichts und der Ausmaße von Wohnmobil oder Caravan ein absolutes Muss. Freeontour-Tipp: Zumindest in den ersten Tagen sollte man stark frequentierte Reiseziele und Städte meiden und stattdessen auf weniger befahrene Landstraßen ausweichen. Das reduziert nicht nur das Unfallrisiko, sondern führt außerdem über landschaftliche reizvolle Strecken und zwischendrin kann man sich auch noch die ein oder andere Sehenswürdigkeit ansehen. Was gerne vergessen wird: Auch die Scheinwerfer des Fahrzeugs müssen auf den Linksverkehr eingestellt werden! Dies kann man entweder am Fahrzeug einstellen oder entsprechend abkleben.

Tempolimits auf schottischen Straßen in mph 

Achtung: Die Geschwindigkeit wird in Schottland in Miles per hour (mph) gemessen. Eine Meile entspricht ca. 1,6 Kilometern. In der Tabelle steht die Umrechnung in km/h in Klammern.

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen: Verstöße werden schnell teuer – das Minimum eines Bußgelds liegt bei 100 GBP bzw. schottischem Pfund, je nach Schwere einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird man aber mit einem unterschiedlich hohen, prozentualen Anteil seines Wocheneinkommens zur Kasse gebeten. Auf diese Weise kann die Überschreitung des Tempolimits in Schottland schnell mehrere Hundert Euro kosten. 

Maut und Umweltzonen in Schottland

Schottland zählt in Europa noch zu den wenigen Ländern, in denen keine Autobahn- oder Straßenmaut erhoben wird. Selbst auf eine Brückenmaut muss man während seines Roadtrips durch Schottland nicht achten. Hingegen wurden im Jahr 2022 die ersten Umweltzonen - so genannte Low Emission Zones - in den Innenstädten von Aberdeen, Dundee, Edinburgh und Glasgow eingeführt. Noch gelten aber gesetzliche Übergangsfristen, so dass Bußgelder in Aberdeen, Dundee und Edinburgh erst ab dem 1. Juni 2024 erhoben werden. Betroffen von den Umweltzonen sind bislang meist Dieselfahrzeuge mit Erstzulassung vor 2015 und Benziner mit Erstzulassung vor dem Jahr 2006. 

Tankstellen - Öffnungszeiten und Zahlungsmittel in Schottland

An den schottischen Tankstellen kann man sich mit bleifreiem Benzin, Diesel und meist auch LNG versorgen. Die Tankstellen in den Städten haben meist rund um die Uhr geöffnet, ansonsten oft von 7 oder 8 bis 21 oder 22 Uhr. Da es in der ländlichen Gegend weniger Tankstellen gibt, empfiehlt es sich, das Fahrzeug vor einer längeren Fahrt voll zu tanken.  Bezahlt wird an Automaten in der Regel mit Kreditkarte, manchmal wird auch die Maestro-Karte akzeptiert. An bemannten Tankstellen kann man oft auch mit Bargeld zahlen.

Zu beachten ist, dass man bei der Fahrt durch den Eurotunnel oder auf der Fähre nach Schottland keinen Kraftstoff im Reservekanister mitführen darf.

Allgemeine Verkehrsregeln in Schottland

Promillegrenze in Schottland: Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰ im Blut, im Atem dürfen maximal 22 Mikrogramm gemessen werden. Prinzipiell verfolgt Schottland eine Null-Toleranz-Strategie, wenn es ums Fahren unter Alkoholeinfluss geht. Verstöße fallen daher sehr teuer aus und fallen unter das schottische Strafrecht, was mit hohen Geldstrafen, Führerscheinentzug und teils sogar Gefängnis geahndet wird.

Führerschein und Versicherungskarte: In Schottland kann man problemlos mit seinem EU-Führerschein am Straßenverkehr teilnehmen. Man sollte aber immer die Zulassungsbescheinigung Teil I und auch eine Internationale Versicherungskarte (IVK) dabei haben. Wer ohne Versicherungsnachweis mit seinem Fahrzeug nach Großbritannien einreist, kann an der Grenze gezwungen werden, eine britische Kfz-Versicherung abzuschließen. 

Straßenkennzeichnung: In Schottland sind Autobahnen mit einem M und einer Nummer auf blauen Schildern gekennzeichnet, während ein A auf grünen Schildern für Schnellstraßen beziehungsweise Hauptverbindungsstraßen steht, die bisweilen auch zweispurig für jede Richtung ausfallen. Das B auf weißen Schildern markiert Nebenrouten durch ländliche Gegenden. Je weiter man in Schottland gen Norden fährt, desto weniger findet man Autobahnen und Schnellstraßen. Insbesondere in den abgelegenen Regionen der Highlands und auf den schottischen Inseln sind die Straßen meist nur noch einspurig, es gibt aber regelmäßig als Passing Place bezeichnete Ausfahrbuchten, um entgegen kommendem Verkehr auszuweichen. Im ländlichen Norden beanspruchen übrigens bisweilen auch Tiere wie Schafe, Kühe und Hühner die Straßen, weswegen hier umso mehr vorausschauendes Fahren angesagt ist. 

Kennzeichnung Park- und Halteverbote: Eine doppelte rote oder gelbe Linie weist immer auf ein absolutes Park- und Halteverbot hin, eine einfache gelbe Linie bedeutet ein eingeschränktes Parkverbot, welches zu bestimmten Uhrzeiten entsprechend der Beschilderung vor Ort gilt. Offizielle Parkflächen sind mit einem blauen P gekennzeichnet, der Hinweis permit holder only zeichnet Anwohnerparkplätze aus. Unerlaubt geparkte Fahrzeuge werden in Schottland durch Abschleppen oder Eisenkralle aus dem Verkehr gezogen. Parksünden werden vor allem in den Städten eifrig geahndet, da die Parkwärter an den Knöllchen mitverdienen. Wer ein Knöllchen erhält, sollte dies möglichst schnell bezahlen: Frühzahler erhalten oft 50 % Rabatt auf das Bußgeld. 

Telefonieren im Fahrzeug: Das Telefonieren im Fahrzeug ist während des Fahrens nur über eine Freisprechanlage erlaubt.

Kreisverkehr und Vorfahrtsregeln: Vorfahrt hat immer der Verkehr auf den Hauptstraßen, sofern dies nicht anders durch ein Give way-Schild gekennzeichnet ist. Generell gibt es keine Rechts-vor-links-Regel (oder umgekehrt), Vorfahrt geben muss immer derjenige, der aus der Seitenstraße kommt. Give way-Schilder sind weit verbreitet - ebenso wie Kreisverkehre, die teils auch mehrspurig und bisweilen sogar auf Autobahnen zu finden sind. Von rechts kommende, bereits im Kreisverkehr befindliche Fahrzeuge haben dabei immer Vorfahrt. Abgebogen wird natürlich links in den Kreisverkehr. Bei mehrspurigen Kreisverkehren ordnet man sich erst dann links ein, wenn man die nächste Ausfahrt nehmen möchte und blinkt entsprechend nach links. Nimmt man erst eine spätere Ausfahrt, ordnet man sich zunächst mittig ein. 

Taglicht: In Schottland gibt es keine generelle Pflicht, bei Helligkeit mit Abblendlicht oder Taglicht zu fahren. Insbesondere bei trübem Wetter wird dies aber empfohlen. 

Mitführen von Warnwesten: In Schottland zählen Warnwesten zum Pflichtinventar. Alle Personen, die im Fall einer Panne oder eines Unfalls außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen. 

Kindersitze im Fahrzeug: Alle Kinder unter 12 Jahren mit einer Körpergröße unter 135 cm müssen auf einem für ihr Körpergewicht geeigneten Sitzkissen oder Kindersitz Platz nehmen.

Winterreifen: In Schottland gibt es keine Winterreifenpflicht, wobei sie bei entsprechenden Straßenverhältnissen natürlich empfohlen sind. Schneeketten dürfen aufgezogen werden, wenn die Fahrbahn komplett schneebedeckt ist. 

Wildcampen / Freistehen in Schottland: Schottland verfügt über eine gut ausgebaute Campinginfrastruktur mit Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen, die der Umwelt zuliebe vorzugsweise genutzt werden sollten. Das Freistehen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen ist nur dann erlaubt, wenn es behördlich offiziell genehmigt und somit ausgeschildert ist. Entlang von Straßen und Brücken ist es generell nicht erlaubt. Auf Privatgrund ist das Einverständnis des Besitzers notwendig, entlang Straßen und Brücken gilt dies jedoch nicht - dort ist es nie zugelassen. Wichtig: Der oftmals zitierte Scottish Outdoor Access Code, der das Wildcampen mit Zelt für zwei bis drei Nächte erlaubt, gilt ausdrücklich nicht für motorisierte Fahrzeuge wie Wohnmobile, Campervans und andere Campingfahrzeuge.    

Wohnmobil mieten in Schottland

Wer mit dem eigenen Wohnmobil oder Caravan-Gespann nach Schottland reisen möchte, hat eine längere Anfahrt vor sich - entweder mit der Fähre oder durch den Eurotunnel und dann weiter durch England Richtung Norden. Wobei es natürlich auch in England viel zu sehen gibt, z. B. auf der Explorers Road. Für alle, die nicht so viel Zeit oder kein eigenes Wohnmobil haben, empfiehlt sich daher das Mieten eines Reisemobils oder Campervans vor Ort. Und das ist natürlich auch eine gute Lösung, wenn man mit dem eigenen Linkslenker nicht im Linksverkehr fahren möchte. Eine breite Palette an Campingfahrzeugen bietet beispielsweise der Freeontour-Partner McRent mit seiner Vermietstation in Edinburgh an - vom wendigen Campervan bis hin zu vollintegrierten Wohnmobilen oder Alkoven Wohnmobilen mit viel Platz für die ganze Familie. Wer möchte, kann sich sogar gegen Gebühr direkt vom Flughafen Edinburgh zur McRent Vermietstation shutteln lassen und direkt in den Schottland-Urlaub mit dem Wohnmobil starten. 

Wichtige Adressen und Telefonnummern für Schottland-Urlauber

Europäische Notrufnummer: 112
Über diese zentrale Notrufnummer, die sowohl übers Festnetz als auch mit dem Mobiltelefon ohne Vorwahl kostenlos zu erreichen ist, erhält man Hilfe durch die ortsansässige Polizei, Feuerwehr, einen Notarzt oder Krankenwagen.

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