Unfortunately, we don't support your browser (Internet Explorer) anymore, some functionalities could not work. Click here to get information on how to upgrade your browser.

Reisebedingungen FREEONTOUR-Genussreise

01. Abschluss des Vertrages

    1. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung Ihrer verbindlichen Anmeldung durch die Firma „Caravaning Customer Connect GmbH“ (nachfolgend Veranstalter genannt) zustande. Ihre verbindliche Anmeldung kann schriftlich per Post oder Mail erfolgen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung zustande.
      Dies gilt nur für Buchungen wenn die Buchungserklärung mehr als 7 Werktage vor Reisebeginn abgegeben wird. Anderenfalls führt die telefonische oder mündliche Buchungsbestätigung zum verbindlichen Vertragsabschluss.
    2. Der Reisende, der die Buchung verbindlich vorgenommen hat, handelt als Vertreter der mitreisendenden Gäste und haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Gästen aus dem Reisevertrag.
    3. Wenn der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung abweicht, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an welches der Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Stimmen Sie innerhalb dieser Zeit unserem Angebot nicht schriftlich zu, ist der Vertrag nicht zustande gekommen.

02. Bezahlung

  1. Nach Abschluss des Vertrages erhalten Sie mit unserer Buchungsbestätigung den Sicherungsschein. Damit werden 20% des Reisepreises je Teilnehmerfahrzeug als Anzahlung fällig. Wenn die Reise später als 30 Tage vor Reisebeginn gebucht wird, wird der Gesamtbetrag fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn fest steht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht mehr aus den in Nummer 6.1 genannten Gründen abgesagt werden kann.
  2. Die kompletten Reiseunterlagen erhalten Sie nach vollständiger Zahlung. Sollten Sie Ihre Unterlagen nicht spätestens 7 Tage vor Abreise erhalten haben, bitten wir um Benachrichtigung. Somit haben wir noch Gelegenheit (vollständige Zahlung vorausgesetzt) Ihnen die Unterlagen zuzusenden.

03. Leistungen

  1. Die Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie den Angaben im aktuellen Programms des Veranstalters

04. Leistungs- und Preisänderungen

  1. Abweichungen/Änderungen vom Inhalt des Reisevertrages und Änderung des Reisepreis, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und diese nicht vom Veranstalter wider Trau und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet soweit die Abweichungen/Änderungen nicht wesentlich von der Gesamtreiseleistung abweichen.
  2. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, wenn die geänderten Leistungen mangelhaft sind.

05. Reiserücktritt / Umbuchung durch den Kunden

  1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
  2. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt die Reise nicht an, kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Aufwendungen verlangen. Die Entschädigung kann im Einzelfalle geringer ausfallen, wenn der Reisende einen Ersatzteilnehmer stellen kann.
  3. Die Entschädigung wegen Rücktritt des Reisenden ermittelt sich nach folgendem Raster:
    - bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
    - vom 29. – 22. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
    - vom 21. – 15. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
    - ab 14 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
  4. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm geringere Kosten als die geltend gemachten entstanden sind. An Stelle einer pauschalen Entschädigung kann der Veranstalter seine tatsächlich entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geltend machen. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Kunden die Aufwendungen im Detail zu belegen.
  5. Nimmt der Kunde Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ohne dass ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritt-, Reisekranken- und Rücktransportkosten-Versicherung, diese ist im Reisepreis nicht enthalten.

06. Rücktritt / Kündigung durch den Veranstalter

  1. Der Veranstalter kann bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn die in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Falle wird dem Teilnehmer der bereits gezahlte Reisepreis zurück erstattet.
  2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
  3. Wird die Reise aufgrund nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, so kann sowohl der Kunde als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Der Veranstalter kann in diesem Fall für bereits erbrachte Leistungen eine Entschädigung verlangen.

07. Haftung des Veranstalters

  1. Die Teilnehmer an den Reisen fahren grundsätzlich auf eigenes Risiko mit ihren eigenen Fahrzeugen (Wohnmobil). Dies bezieht sich auf die Anfahrt zum Ort, an dem die Reise beginnt, für die Dauer der Reise selbst und die Rückfahrt vom Endpunkt der Reise. Aus diesem Grunde ist es Bedingung, dass jedes Fahrzeug einen gültigen Schutzbrief für das In- und Ausland mitführt. Weiterhin ist für Auslandsreisen eine grüne Versicherungskarte erforderlich.
  2. Jedes Fahrzeug muss so ausgerüstet sein, um autark für mindestens drei aufeinanderfolgende Tage über ausreichend Strom, Wasser, Gas und Toilettenkapazität zu verfügen. Bei Überseereisen und Fahrzeugen, die durch den Veranstalter angemietet werden, stellt der Veranstalter die vorstehenden Bedingungen sicher.
  3. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
  4. Gelten für eine vom Veranstalter zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Veranstalter hierauf gegenüber dem Kunden berufen.
  5. Die deliktische Haftung des Veranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
  6. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

Der Veranstalter haftet jedoch

  1. für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
  2. wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

08. Ausschluss von Ansprüchen / Verjährung

  1. Der Kunde hat Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
  2. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehen Rückreisedatum.
  3. Bei Flugreisen muss der Kunde Gepäckschäden und Gepäckverlust unverzüglich dem Veranstalter anmelden.

09. Mitwirkung durch den Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, seinerseits alles Zumutbare zu unternehmen, um bei etwaigen auftretenden Reisemängeln zu deren Behebung beizutragen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Beanstandungen müssen dem Veranstalter umgehend bekannt gegeben werden. Kommt der Kunde der Anzeigepflicht nicht nach, stehen ihm keine Ansprüche auf Minderung zu.
  2. Visa-, Pass-, Devisen und Gesundheitsvorschriften
    1. Für die Einhaltung der Zoll-, Devisen, Pass- und Gesundheitsvorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich und übernimmt im Falle der Missachtung (z. B. Schmuggel) alle Konsequenzen. Die Einreisebestimmungen und die Zollvorschriften sind einzusehen unter www.auswaertiges-amt.de. Unter dem Stichpunkt Länder, Reisen und Sicherheit können diese Informationen abgerufen werden, gern ist der Veranstalter hier auch behilflich.
    2. Für Versicherungsrechtliche Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Kommt der Kunde der Anzeigepflicht schuldhaft nicht nach, stehen ihm keine Ansprüche auf Minderung zu.

10. Recht und Gerichtsstand

  1. Sollte ein Kunde keinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet für das gesamte Vertragsverhältnis ausschliesslich deutsches Recht Anwendung.
  2. Der Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
  3. Für Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Falle ist der Sitz des Veranstalters maßgebend.

Veranstalter

Genussreise – mobil erleben
Lars-Markus Schober
Rudolf-Diesel-Straße 9
21629 Neu Wulmstorf
0173 – 96 96 222
0173 – 96 96 203
info(at)genussreise.info
USt-Id-Nr.: 15/041/11575

Reisevermittler

Caravaning Customer Connect GmbH
Tobias Welp
Arist-Dethleffs-Straße 12
88316 Isny
07562 987 459
info@freeontour.com

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: ULM
Registernummer: 730093