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Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Polen
Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Polen
Rund ums Reisen

Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Polen

Wissenswertes, Verkehrsregeln und Besonderheiten für Camper in Polen
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Autor: Freeontour, Titelbild: Pixabay

Letztes Update: 17. Juni 2024 

Einreise nach Polen

Einreisebestimmungen für EU-Angehörige nach Polen: Für einen touristischen Aufenthalt benötigen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger einen (vorläufigen) Reisepass, den (vorläufigen) Personalausweis bzw. einen Kinderreisepass. Die Reisedokumente müssen für die Dauer des gesamten Aufenthalts gültig sein, abgelaufene Ausweise werden nicht akzeptiert.

Einreise von alleinreisenden Minderjährigen nach Polen: Nimmt man minderjährige Freunde seiner Kinder mit, wird die Mitnahme einer Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten empfohlen - mindestens in englischer Sprache, im Idealfall in polnischer Sprache. Auch komplett alleinreisende Minderjährige sollten eine solche Bestätigung der Erziehungsberechtigten dabei haben.

Grenzsituation Ukraine und Belarus: Entlang der polnischen Grenze zur Ukraine ist aufgrund der Flüchtlingssituation aus der Ukraine mit Einschränkungen bei der Ein- und Ausreise zu rechnen. Die Grenzen sind aber durchgehend geöffnet. An der Grenze zu Belarus wurde ein Sperrstreifen eingerichtet. Für den Personenverkehr ist zurzeit nur der Grenzübergang Terespol geöffnet, hier ist mit weiteren Einschränkungen und Personenkontrollen zu rechnen. 

Grenzsituation Kaliningrad: An den Grenzübergangen Mamonowo/Grzechotki und Bagrationowsk/Bezledy muss man mit langen Staus und Verzögerungen bei der Pkw-Abfertigung rechnen. Wartezeiten bis zu 23 Stunden sind bereits vorgekommen. 

Einreise von Haustieren nach Polen: Für die Einreise von Haustieren nach Polen gelten die Bestimmungen der EU. Mitreisende Hunde und Katzen brauchen einen EU-Heimtierpass mit tierärztlicher Bestätigung der Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage zurückliegt, sowie einen Mikrochip, falls das Tier vor dem 3.7.2011 noch nicht gekennzeichnet war. Hunde dürfen zudem nicht jünger als drei Monate sein und es dürfen höchstens fünf Tiere gleichzeitig einreisen – sonst gelten die gewerblichen Bestimmungen. 

Allgemein haben Hunde in Polen viel Freiraum: Ein landesweiter Leinenzwang existiert nicht, vielmehr regeln die einzelnen Gemeinden die Auflagen jeweils selbst. An den meisten Stränden herrscht Leinenpflicht. Es gibt aber auch einige Strandabschnitte, an denen die Vierbeiner selbst während der Saison frei laufen dürfen.

Die Wichtigsten Verkehrsregeln für Wohnmobil und Wohnwagen in Polen

Tempolimits auf polnischen Straßen

Auf Autobahnen und Schnellstraßen muss ein Sicherheitsabstand zum voraus fahrenden Fahrzeug eingehalten werden, der die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit in Metern beträgt.

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden Anfang 2022 in Polen deutlich erhöht. Bußgelder müssen von Ausländern sofort bezahlt werden. Ab einer Überschreitung von 50 km/h wird der Führerschein sofort einbehalten. 

Besondere Regeln für Camper
Wohnmobile dürfen maximal 2,55 m breit und 12 m lang sein. Wohnwagen-Gespanne dürfen ebenfalls nur 2,55 m breit und maximal 18,75 m lang sein. 

Maut in Polen

Auf den Autobahnen in Polen herrscht für alle Fahrzeuge weitgehend Mautpflicht. Die Mautpflicht und die Möglichkeiten der Bezahlung unterscheiden sich jedoch abhängig von der Art der Autobahn (privat oder öffentlich finanziert) und auch bei Wohnmobilen und Wohnwagen-Gespannen über 3,5 t, wodurch sich kein einheitliches Mautsystem ergibt und den Überblick deutlich erschwert. Öffentlich finanzierte Schnellstraßen und Bundesstraßen in Polen sind seit Juli 2023 nur noch für Fahrzeuge und Gespanne oberhalb 3,5 t mautpflichtig. Die meisten Autobahnen in Polen sind jedoch privat finanziert.

Maut auf privat finanzierten Autobahnen in Polen - Konzessionsstrecken

Die Hauptverkehrsadern – bestimmte Streckenabschnitte der Autobahnen A1, A2 (Świecko–Konin) und A4 (Katowice–Kraków) – werden in Polen privat betrieben. Die Höhe der Gebühren hängt dabei vom Fahrzeug-Typ und der Länge der zu fahrenden beziehungsweise gefahrenen Strecke ab. Die privat betriebenen Autobahnen haben Mautstationen: Man zieht bei der Zufahrt ein Ticket und bezahlt dieses beim Verlassen der Autobahn in bar (Zloty oder Euro - letztere allerdings nur in Scheinen) oder per Kredit- oder Debitkarte. Auf der A1 gibt es außerdem die Möglichkeit der elektronischen Bezahlung und automatischen Kennzeichenerfassung mit der AmberGo App. Für Nutzer der App stehen separate Mautspuren zur Verfügung. Auf der A4 können Fahrzeuge bis 3,5 t die Mautbox A4Go nutzen, was sich aber nur für Vielfahrer lohnt.

Für die privat betriebenen Konzessionsstrecken gelten die folgenden Fahrzeugkategorien
- Kategorie 1: Motorräder und Fahrzeuge mit 2 Achsen = die meisten Pkw und Wohnmobile 
- Kategorie 2: Fahrzeuge mit 2 Achsen und Anhänger oder mit Doppelbereifung = die meisten Caravan-Gespanne
- Kategorie 3: Fahrzeuge mit 2 Achsen, Doppelbereifung und Anhänger sowie Fahrzeuge mit 3 Achsen
- Kategorie 4: Fahrzeuge mit 3 Achsen und Anhänger sowie Fahrzeuge mit mehr als 3 Achsen
- Kategorie 5: Fahrzeuge, die nicht unter Kategorie 1 bis 4 fallen

Maut auf öffentlich finanzierten Autobahnen, Schnellstraßen und Bundesstraßen 

Auch auf den öffentlich finanzierten Autobahnabschnitten der A2 zwischen Konin und Stryków sowie auf der A4 zwischen Bielany Wrocławskie und Sośnica gibt es eine Mautpflicht. Diese wird jedoch abhängig vom Fahrzeuggewicht erfasst und berechnet. Seit Dezember 2021 gibt es auf diesen Autobahnen in Polen aber keine Mautstationen mehr, die Maut wird nun ausschließlich elektronisch erfasst: 

Fahrzeuge, Wohnmobil und Caravan-Gespanne bis 3,5 t Gesamtgewicht
Seit Juli 2023 entfällt die Mautpflicht auf öffentlich finanzierten Straßen und Autobahnen für Fahrzeuge und Gespanne bis 3,5 t Gesamtgewicht. Das betrifft die Autobahnabschnitte A2 Konin-Stryków und A4 Wrocław-Sośnica. 

Fahrzeuge, Wohnmobil und Caravan-Gespanne über 3,5 t Gesamtgewicht

Für Fahrzeuge und Gespanne (Zugfahrzeug + Anhänger gerechnet) mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t ist die Bezahlung der Maut nur noch über das e-Toll-System möglich. Die frühere Mautbox viaBox funktioniert in Polen nicht mehr. Schwere Fahrzeuge müssen sich im e-Toll-System registrieren und können dann alternativ über die App e-TOLL PL auf dem Smartphone oder über im System zugelassene On-Board-Units (OBU) oder verbaute externe Ortungsgeräte (ZSL) elektronisch erfasst und abgerechnet werden. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Straßenkategorie, dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs beziehungsweise der Fahrzeugkombination und der Euro-Emissionsklasse. Auch auf Schnellstraßen und Bundesstraßen gilt die Mautpflicht für Fahrzeuge und Gespanne über 3,5 t zGG, wo sie ebenfalls über das e-Toll-System automatisch erfasst wird. 

Tankstellen – Öffnungszeiten und Zahlungsmittel in Polen

Polen verfügt über ein dichtes Tankstellen-Netz (außer in sehr ländlichen Gegenden). Die bekannteste polnische Tankstellen-Kette ist Orlen, aber auch Shell und BP sind vertreten. Daneben gibt es noch kleinere, unabhängige Tankstellen, die meistens etwas günstiger sind als die großen Tankstellen. An einigen Tankstellen gibt es noch traditionelle Tankwarte, welche die Fahrzeuge ihrer Kunden betanken. „Do pełna proszę!" heißt "Bitte volltanken!". 

Die Öffnungszeiten der meisten Tankstellen liegen bei circa 8 bis 19 Uhr (montags bis freitags) und 7 bis 17 Uhr (samstags und sonntags). An viel befahrenen Landstraßen, Autobahnen und in großen Städten sind viele Tankstellen rund um die Uhr geöffnet. Bezahlen kann man mit Bargeld, aber auch EC- und Kreditkarte werden an den meisten Tankstellen akzeptiert. Landeswährung ist der Złoty (PLN). 

Campingplätze und Wildcamping in Polen

Generell ist Wildcamping in Polen nicht erlaubt - ganz besonders nicht an der Küste und in Naturschutzgebieten. Freistehen darf man mit dem Campingfahrzeug in Polen generell nur dort, wo dies offiziell von den örtlichen Behörden genehmigt und beschildert ist. Auf Privatgrundstücken ist das Freistehen nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers erlaubt. Prinzipiell wird empfohlen, nur auf bewachten Parkplätzen zu parken. Polen hat aber ein gut ausgebautes Netz an Campingplätzen, die sich oft an malerischen und leicht zugänglichen Stellen in der Natur befinden, beispielsweise entlang der Küste, zwischen Seen, an Flüssen oder am Fuß der Berge. Polnische Campingplätze sind in vier Kategorien von einem bis vier Sterne unterteilt, welche die Qualität der Dienstleistungen berücksichtigen sollen. Einige Campingplätze sind noch mit den Ziffern 1 und 2 eines älteren Kategorisierungssystems gekennzeichnet. 

Allgemeine Verkehrsregeln in Polen

Führerschein und Versicherungsnachweis: Für das Fahren mit Pkw, Wohnmobil oder Caravan-Gespann benötigt man in Polen seinen EU-Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher der Fahrzeugschein) des Fahrzeugs. Zusätzlich muss das Nationalitätskennzeichen am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein. Dies gilt auch für Wohnwagen. Generell wird das Mitnehmen einer grünen Versicherungskarte empfohlen, prinzipiell ist aber das EU-Kennzeichen ausreichend, um die Kfz-Haftpflicht nachzuweisen. 

Promillegrenze in Polen: Die zugelassene Promillegrenze liegt in Polen bei nur 0,2 ‰ - auch für FahrradfahrerInnen. Für FahranfängerInnen in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. Die Strafen für eine Überschreitung wurden 2022 noch einmal verschärft: Wer mit mehr als 0,2 ‰ oder unter dem Einfluss sonstiger Rauschmittel erwischt wird, muss 550 Euro zahlen und der Führerschein wird entzogen. Beim Überschreiten von 0,5 ‰ liegt bereits eine Straftat vor, die mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug und bis zu zehn Jahren Führerscheinentzug bestraft werden kann.

Telefonieren während des Fahrens: Die fahrzeugführende Person darf während der Fahrt nur über eine Freisprechanlage telefonieren. Bei Verstößen drohen Strafen ab 120 Euro. Übrigens: Auch wer als Fußgänger beim Überqueren der Straße aufs Handy schaut, muss mit einer Strafe in Höhe von 70 Euro rechnen.

Bußgelder: Bußgelder müssen in Polen direkt vor Ort mit Bargeld gezahlt werden. Wer nicht ausreichend Bargeld dabei hat, hat das Recht, sich von der Polizei zum nächsten Geldautomaten begleiten zu lassen. 

Kindersitz im Auto: Bis 12 Jahre oder 1,50 m Körpergröße ist ein Kindersitz in Polen Pflicht. Ist das Kind größer als 1,35 m und schwerer als 36 kg darf es als Ausnahme auch angeschnallt auf dem Rücksitz mitfahren. 

Warndreieck, Verbandskasten & Warnwesten: Warndreieck und Verbandskasten gehören zur Pflichtausstattung - ebenso wie Warnwesten für alle Fahrzeuginsassen für den Fall eines Unfalls oder einer Panne. 

Lichtpflicht: In Polen herrscht ganzjährig Lichtpflicht. Auch tagsüber muss mit Abblendlicht oder Tagfahrleuchten gefahren werden. 

Innerorts Parken in Polen: In polnischen Innenstädten ist das Parken überwiegend gebührenpflichtig. Unweit der Parkplätze findet man Parkautomaten. In größeren Orten und Ferienzentren gibt es bewachte Parkplätze, auf denen man sein Fahrzeug stunden- oder tageweise gegen Gebühr abstellen kann. Parken in der Dunkelheit auf unbeleuchteten Straßen ist nur mit Standlicht gestattet.

Wohnmobil mieten in Polen

Wer kein eigenes Wohnmobil besitzt oder nur wenig Urlaubszeit hat, kann direkt in Polen ein Wohnmobil oder einen Campervan mieten. Der Wohnmobilvermieter McRent beispielsweise betreibt in Krakau und in Warschau je eine Vermietstation. Zusätzlich hat der Wohnmobilvermieter rent easy je eine Vermietstation bei Warschau und bei Pomorze

Wichtige Adressen und Telefonnummern für Polen-Urlauber

Europäische Notrufnummer: 112
Über diese zentrale Notrufnummer, die sowohl übers Festnetz als auch mit dem Mobiltelefon ohne Vorwahl kostenlos zu erreichen ist, erhält man Hilfe durch die ortsansässige Polizei, Feuerwehr, einen Notarzt oder Krankenwagen. In der Regel steht über diese Nummer auch ein Dolmetscher zur Verfügung.

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