Letztes Update: 10.11.2022
Die meisten Länder in Europa verzichten zurzeit weiter auf Corona-Maßnahmen, so dass einer Herbstreise pandemiebedingt im Moment nichts im Weg steht. In manchen Bereichen besteht aber Maskenpflicht und teilweise Quarantänepflicht für Positiv-Getestete. Die Einreise ist zurzeit in allen Ländern ohne 3G-Nachweis möglich. Freeontour gibt hier einen Überblick des derzeitigen Stands für einige der beliebtesten Campingländer in Europa.
Nach wie vor gibt es innerhalb der EU keine einheitliche Regelung in Sachen COVID-19. Das bedeutet, dass es weiterhin gilt, die länderspezifischen und regionalspezifischen Reisehinweise des gewünschten Reiselandes im Auge zu behalten, da diese sich kurzfristig je nach örtlichem Infektionsgeschehen ändern können.
Daher sollte sich jeder Camper und Urlauber individuell informieren, mit welchen Risiken und Einschränkungen im jeweiligen Reiseland zu rechnen ist. Auch spezifische Regelungen zur Öffnung von Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen können sich in den einzelnen Staaten und auch regional unterschiedlich ändern. Untenstehend gibt es Informationen mit dem derzeitigen Stand zu einzelnen Ländern in Europa in alphabetischer Reihenfolge.
Muss man nach dem Auslandsurlaub in Quarantäne?
Zurzeit lautet die kurze Antwort: nein. Wer aus einem Land nach Deutschland einreist, das als Virusvariantengebiet eingestuft ist, muss bei der Einreise aber eine digitale Einreiseanmeldung sowie einen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vorlegen - dies gilt auch für Geimpfte und Genesene sowie Kinder ab sechs Jahre. Sämtliche Reisende müssen sich nach Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet 14 Tage in Quarantäne begeben. Da es aktuell aber weltweit keine Länder gibt, die als Virusvariantengebiet eingestuft sind, kommt diese Regelung zurzeit nicht zum Tragen.
Aktuelle Einreiseverordnung
Seit dem 1. Juni 2022 ist für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein 3G-Nachweis mehr notwendig. Für Rückkehrer aus Virusvariantengebieten gelten strengere Regeln (siehe oben) - aktuell gibt es jedoch keine Virusvariantengebiete.
Muss ich nach der Einreise in mein Urlaubsland in Quarantäne gehen?
Es gibt zurzeit in Europa keine generelle Quarantänepflicht für die Einreise. Im Fall einer Erkrankung oder eines Positiv-Tests im Ausland gelten teilweise aber noch Quarantänevorschriften.
Tabelle: Campingländer in Europa im Überblick
Freeontour-Hinweis: Die Angaben zur Quarantäne- und Testpflicht für Reiserückkehrer beziehen sich auf Personen, die nicht vollständig geimpft oder nachweislich von einer COVID-19-Infektion genesen sind. Die Angaben zu den einzelnen Ländern können sich kurzfristig ändern - Angaben ohne Gewähr.
Länder in Europa in alphabetischer Reihenfolge
Freeontour-Hinweis: Die Angaben zu den einzelnen Ländern können sich kurzfristig ändern - Angaben ohne Gewähr.
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Italien
Kroatien
Lettland & Litauen
Luxemburg
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Slowenien
Spanien
Schweden
Schweiz
Tschechien
Belgien
Die Einreise ist aus der EU ohne Einschränkungen möglich. Die Maskenpflicht wurde weitgehend aufgehoben - im medizinischen Bereich und in öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen einer Maske empfohlen.
Bulgarien
Die Einreise nach Bulgarien ist ohne Corona-Einschränkungen möglich. Auch für alle übrigen Bereiche ist kein Impf- oder Testnachweis notwendig. Die Maskenpflicht gilt im medizinischen Bereich und teilweise regional in öffentlichen Verkehrsmitteln, in der Öffentlichkeit gilt weiter das Abstandsgebot von 1,50 m.
Positiv auf COVID-19 getestete Personen müssen sich sieben Tage in Quarantäne begeben, für enge Kontaktpersonen beträgt die Quarantänezeit fünf Tage, sofern die letzte Impfung oder COVID-Erkrankung mehr als drei Monate zurückliegt.
Dänemark
In Dänemark gelten weiter keine Corona-bedingten Einschränkungen. Lediglich in Einrichtungen des Gesundheitsbereichs ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.
Estland
Die Einreise nach Estland ist für Reisende aus Ländern der EU oder des Schengenraums ohne Einschränkungen möglich. Es gibt keine Maskenpflicht, das Tragen einer Maske wird in öffentlichen Verkehrsmitteln aber weiter empfohlen. Wer positiv auf das Coronavirus getestet ist, muss sich mindestens fünf Tage in Quarantäne begeben. Bei Symptomfreiheit kann die Quarantäne nach fünf Tagen beendet werden, ansonsten dauert sie länger.
Finnland
In Finnland gibt es derzeit keinerlei COVID-19-Einschränkungen. Menschen mit Atemwegserkrankung wird eine Isolation und das Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit empfohlen.
Frankreich
Für die Einreise nach Frankreich ist aktuell kein 3G-Nachweis notwendig. Die Maskenpflicht gilt nur im medizinischen Bereich. Bei der Quarantänepflicht unterscheidet Frankreich zwischen geimpften und ungeimpften Personen: Vollständig Geimpfte und Kinder unter zwölf Jahren mit Positiv-Test müssen sich sieben Tage isolieren, können sich aber nach fünf Tagen freitesten. Für unvollständig oder nicht geimpfte Menschen beträgt die Isolationspflicht zehn Tage, ein Freitesten ist frühestens nach sieben Tagen möglich. Für Kontaktpersonen gilt keine Quarantänepflicht, dafür aber eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum und eine Testpflicht am zweiten Tag nach Bekanntwerden der Infektion.
Griechenland
In Griechenland gilt im Gesundheitswesen und im öffentlichen Nahverkehr eine Maskenpflicht. Eine 5-tägige Quarantänepflicht gilt nur für COVID-19-Erkrankungen mit schweren Symptomen, alle übrigen Personen mit Positiv-Test müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maske tragen.
Italien
Aktuell gilt im Gesundheitsbereich FFp2-Maskenpflicht, für den Besuch in Krankenhäusern und Pflegeheimen ist außerdem ein 2G-Nachweis notwendig. Für positiv auf das Coronavirus getestete Personen gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht. Ein Freitesten ist für symptomfreie Personen frühestens nach fünf Tagen möglich.
Hinweis: Zum 1. Februar 2022 wurde die Gültigkeit des Digitalen COVID-Zertifikats der EU innerhalb Italiens im Rahmen der 3G- und 2G-Regelungen für Dienstleistungen von neun auf sechs Monate reduziert - das gilt sowohl für Impf- als auch Genesenennachweise und auch für Touristen. Für dreifach Geimpfte ist der Nachweis dauerhaft gültig.
Kroatien
In Kroatien gelten zurzeit keinerlei Einschränkungen in Bezug auf COVID-19. Das Tragen einer Maske wird in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Gesundheitsbereich lediglich empfohlen.
Lettland
Die touristische Einreise aus EU-Ländern nach Lettland ist ohne Einschränkungen möglich. Nach wie vor gilt in Lettland eine Maskenpflicht in medizinischen und sozialen Einrichtungen. Menschen mit Positiv-Test müssen sich mindestens sieben Tage in Quarantäne begeben, ein Freitesten ist erst ab dem 7. Tag möglich.
Litauen
Für die Einreise aus EU-Ländern und dem Schengenraum gibt es zurzeit keine Beschränkungen. auch die übrigen Einschränkungen wurden aufgehoben. Im medizinischen Bereich gilt Maskenpflicht.
Luxemburg
In Luxemburg gilt die Maskenpflicht im Gesundheitsbereich. Menschen mit Positiv-Test müssen sich sieben Tage in Quarantäne begeben, ein früheres Freitesten ist durch zwei Negativ-Tests innerhalb von 24 Stunden möglich.
Niederlande
Die Niederlande haben sämtliche Corona-Beschränkungen aufgehoben. Masken können aber noch im Gesundheitsbereich verlangt werden. Eine 5-tägige Quarantäne bei Positiv-Test wird lediglich empfohlen.Norwegen
In Norwegen gibt es weiterhin keinerlei Einschränkungen. Bestehen bleibt lediglich die Empfehlung, sich bei Symptomen testen zu lassen und bei positivem Ergebnis vier Tage lang zu Hause zu bleiben.
Österreich
In Österreich gilt im Gesundheitsbereich im Umgang mit vulnerablen Gruppen FFP2-Maskenpflicht und 3G-Pflicht. Es gibt keine verpflichtende Quarantäneregelungen. Menschen mit Positiv-Test müssen in der Öffentlichkeit zehn Tage lang eine FFP2-Maske tragen, im Freien gelten Ausnahmen, wenn mindestens zwei Meter Abstand zu anderen Personen gehalten werden kann. Zusätzlich gilt ein Verbot, bestimmte Bereiche wie Pflegeheime oder Kindertagesstätten, zu betreten. Ein Freitesten ist nach frühestens fünf Tagen möglich.
In Wien gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln Maskenpflicht.
Polen
Die Einreise nach Polen ist für Reisende aus der EU und dem Schengen-Raum mit dem eigenen Fahrzeug ohne Corona-Einschränkungen möglich. Die Grenzen zur Ukraine, Russland oder Weißrussland sind zurzeit aber angesichts der politischen Lage nur eingeschränkt passierbar.
In Polen gilt aktuell lediglich eine Maskenpflicht im Gesundheitsbereich, darüber hinaus gibt es keine Corona-Maßnahmen.
Portugal
Portugal verzichtet aktuell weitgehend auf Corona-Maßnahmen. Lediglich im Gesundheitsbereich gibt es eine Maskenpflicht. Das Tragen einer Maske wird in öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Bereichen empfohlen, insbesondere für Menschen mit Positiv-Test. Es gilt keine verpflichtende Quarantäne.
Slowenien
In Slowenien gilt die Maskenpflicht nur im Gesundheitsbereich. Menschen mit Positiv-Test müssen sich zehn Tage in Quarantäne begeben, ein früheres Freitesten ist ab dem siebten Tag möglich.
Spanien
Auf dem spanischen Festland sowie auf den Inseln gilt weitgehend nur noch eine Maskenpflicht im Gesundheitswesen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Abweichende und detaillierte Einschränkungen können aber individuell von den Gemeinden und Städten vor Ort festgelegt werden. Zurzeit gibt es keine Quarantänepflicht für Menschen mit Positiv-Test.Schweden
Impf- oder Testnachweise sind aktuell weder für die Einreise noch im Land erforderlich und es gibt zurzeit auch keine Maskenpflicht oder Quarantänepflicht. Es gibt aber Verhaltensempfehlungen im Fall einer COVID-19-Erkrankung.
Schweiz
In der Schweiz gibt es aktuell keine landesweiten Corona-Auflagen. Die einzelnen Kantone dürfen aber bei Bedarf Einschränkungen, wie z. B. Maskenpflicht, verhängen.
Tschechien
Tschechien verzichtet weiterhin weitgehend auf Corona-Beschränkungen. Maskenpflicht gilt im Gesundheitsbereich und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Es gibt zurzeit keine Quarantänepflicht für positiv getestete Personen.