Wissenswertes, Verkehrsregeln und Besonderheiten

Einreise nach Kroatien
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu drei Monaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen (vorläufigen) Reisepass, den (vorläufigen) Personalausweis bzw. einen Kinderreisepass.
Einreise von Kindern nach Kroatien
Nimmt man Freunde seiner Kinder unter 18 Jahren mit, benötigen sie keine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten mehr. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, wird aber ihre Mitnahme empfohlen. Begleitet nur ein Elternteil sein Kind, sollte man die Einverständniserklärung des anderen dabei haben; zusätzlich empfiehlt sich im Fall des alleinigen Sorgerechts der Nachweis darüber. Zwei Vorlagen von Clubjuristen des ADAC können unter Vollmacht für allein reisendes Kind und Vollmacht mit Elternteil reisendes Kind heruntergeladen werden.
Einreise von Haustieren nach Kroatien
Mitreisende Hunde und Katzen brauchen einen EU-Heimtierpass u.a. mit tierärztlicher Bestätigung der Tollwutimpfung, die bei Erstimpfung mindestens 30 Tage zurück liegt, sowie einen Mikrochip, falls das Tier vor dem 3.7.2011 noch nicht gekennzeichnet war. Gefährlich eingestufte Hunderassen wie Pitbull Terrier oder aus seiner Rasse gezüchtete Hunde dürfen nicht einreisen. Für Dobermann, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Bullterrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanischer Kampfhund, großer Japanischer Spitz, Mastino, Bernhardiner und alle deren Kreuzungen besteht Leinen- und Maulkorbpflicht, für alle anderen Hunden Leinenpflicht an öffentlichen Plätzen.

Aktuelle Reise-Informationen in Bezug auf die COVID-19-Pandemie
Bitte informieren Sie sich vor einer eventuellen Reise über die aktuellen Einschränkungen und Einreisebestimmungen.
Hier finden Sie Informationen für Kroatien in Bezug auf die Corona-Situation vor Ort.
Die wichtigsten Verkehrsregel für Wohnmobil und Wohnwagen in Kroatien
Tempolimits auf kroatischen Straßen in km/h
innerorts | außerorts | Schnellstraße | Autobahn | |
Pkw | 50 | 90 | 110 | 130 |
Gespann | 50 | 80 | 80 | 90 |
WoMo bis 3,5 t zGG | 50 | 90 | 110 | 130 |
WoMo über 3,5 t zGG | 50 | 80 | 80 | 90 |
Besondere Regelungen für Gespanne
Ein zweites Warndreieck für den Anhänger ist mitzuführen.
Promillegrenze in Kroatien
Generell gelten 0,5 ‰. Für Verkehrsteilnehmer unter 25 Jahren und Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t liegt die Grenze bei 0 ‰ (Achtung Wohnmobilfahrer!).
Führerschein und Fahrzeugschein für den Kroatienurlaub
Für das Fahren mit Wohnmobil oder dem PKW mit Wohnwagen benötigen Sie in Kroatien Ihren nationalen Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher der Fahrzeugschein). Das Mitnehmen einer grünen Versicherungskarte wird empfohlen.

Kindersitze im Auto
Kinder unter 2 Jahren dürfen nur dann auf dem Vordersitz entgegen der Fahrtrichtung sitzen, wenn der Airbag auf ihrer Seite deaktiviert ist. Kinder unter 5 Jahren müssen mit einem Rückhaltesystem gesichert werden. Zwischen 5 und 12 Jahren reicht die Verwendung eines Gurtes mit Kindersitzkissen auf dem Rücksitz.
Warnwestenpflicht für kroatische Straßen
Im Falle einer Panne oder eines Unfalls inner- und außerhalb von Ortschaften müssen Fahrer sowie Insassen eine Warnweste tragen. Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden, die ein Protokoll anfertigen sollte.
Telefonieren im Auto
Gespräche sind nur mit Freisprecheinrichtung gestattet.
Innerorts parken in Kroatien
Gebührenpflichtige Parkzonen sind landesweit gekennzeichnet. Bei der Nichtbeachtung von Parkverboten wird ein Bußgeld verhängt, eine Parkklemme angebracht oder abgeschleppt. Mit dem blauen EU-Schwerbehindertenparkausweis können Wohnmobil- oder Wohnwagen-Fahrer auf Plätzen mit Rollstuhl-Symbol parken.

Weitere Infos für Wohnmobil- und Wohnwagenfahrer in Kroatien
Tankstellen – Öffnungszeiten und Bezahlen
Tankstellen an internationalen Fernverkehrsstraßen und in großen Städten sind durchgehend geöffnet. Die meisten anderen sind von circa 7.00 bis 20.00 Uhr bzw. im Sommer meist bis 22.00 Uhr geöffnet. Bezahlt werden kann bar in der kroatischen Währung Kuna, per Kredit- oder EC-/Bankkarte.
Mautgebühren in Kroatien
Auf den Autobahnen wird in Kroatien eine Maut erhoben. Sie wird an Mautstationen an Mitarbeiter oder Automaten wahlweise bar oder per Kreditkarte bzw. Bankkarte mit Maestro- oder V PAY-Symbol bezahlt.
Die Höhe der Maut ist von der Länge der Strecke und der Fahrzeugkategorie abhängig:
- Kategorie I: - Kfz (2 Achsen) bis 3,5 t zGG und unter 1,9 m Gesamthöhe
- Kategorie II: - Kfz (2 Achsen) bis 3,5 t zGG und über 1,9 m Gesamthöhe - Kfz (2 Achsen) bis 3,5 t zGG und unter 1,9 m Gesamthöhe mit Anhänger
(unabhängig von der Achszahl)
- Kategorie III: - Kfz (bis 3 Achsen) über 3,5 t zGG - Kfz (2 Achsen) über 3,5 t zGG mit einem 1-achsigen Anhänger
- Kfz (2 Achsen) bis 3,5 t zGG und über 1,9m Gesamthöhe mit Anhänger
(unabhängig von der Achszahl)
- Kategorie IV: - Kfz (ab 4 Achsen) über 3,5 t zGG
- Kfz (2 Achsen) über 3,5 t zGG mit einem mehrachsigen Anhänger
- Kfz (3 Achsen) über 3,5 t zGG mit Anhänger (unabhängig von der Achszahl)
Teilweise fallen auch Gebühren für Tunnel und Brücken an.

Landstraßen – Maut auf attraktive Weise umgehen
Wer Mautstraßen vermeiden möchte, kann bei seinem Navigationssystem gebührenpflichtige Straßen bei der Routenberechnung auszuschließen. Diese Art zu reisen kostet mehr Zeit, führt aber vielerorts durch schöne Landschaften sowie hübsche Orte und beschert an der Küste immer wieder Ausblicke aufs Meer. Lohnenswerte Routen von Istrien bis Dubrovnik finden sich in „Kroatien mit dem Wohnmobil“ (Bruckmann Verlag).
Achtung Fahrradfahrer!
Wer unterwegs auf sein Rad umsteigen möchte, profitiert von einem Radwegenetz, das immer weiter ausgebaut wird. Besonders attraktiv sind Routen in den zahlreichen National- und Naturparks, entlang der Küste und durchs Bergland mit dem Mountainbike. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gilt eine Fahrradhelmpflicht.
Wichtige Adressen und Telefonnummern für Kroatienurlauber
Europäische Notrufnummer 112
Über diese zentrale Notrufnummer, die sowohl übers Festnetz als auch mit dem Mobiltelefon ohne Vorwahl kostenlos zu erreichen ist, erhalten Sie Hilfe durch die ortsansässige Polizei, Feuerwehr, einen Notarzt oder Krankenwagen.
Botschaft in Kroatien
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Veleposlanstvo Savezne Republike Njemačke
Ulica grada Vukovara 64
10000 Zagreb
Kroatien
Tel.: +385 1 630 01 00
Fax: +385 1 615 55 36
info@zagreb.diplo.de
ADAC Notrufnummer 0049/89/22 22 22
Im Falle einer Panne, eines Unfalls, bei Verlust von Papieren, Diebstahl des Fahrzeugs etc. erhalten Mitglieder 24 Stunden am Tag Unterstützung durch den ADAC Auslandsnotruf.